Überprüfung der charakterlichen Eignung bei Polizei-Bewerbungen: Parallele Prüfung und Auswirkungen auf das Auswahlverfahren bei eingestellten Verfahren

Du hast die Chance dich im Auswahlverfahren zu beweisen 100%
Beides hat keinen Einfluss zueinander 0%

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Auch eingestellte Verfahren können bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit oder der charakterlichen Eignung herangezogen werden. Insbesondere eine 153er-Einstellung ist hier eher unschön, weil ja implizit von einer (geringen) Schuld ausgegangen wird - auch wenn diese nicht rechtssicher festgestellt wird.

Du wirst also mit Sicherheit zu den damaligen Vorfällen befragt werden - und solltest dazu plausible und wahrheitsgemäße Angaben machen können, die nicht in nicht unerheblichem Maße Zweifel an deiner Zuverlässigkeit begründen.

Wenn ich das Auswahlverfahren nicht bestehe, aber die charakterliche Eignung positiv bewertet wird, kann das trotzdem Auswirkungen auf meine Bewerbung haben?

Wenn du das Auswahlverfahren nicht bestehst, bist du ohnehin raus (Wiederholungsmöglichkeiten (?) mal außen vor gelassen). Und selbst wenn du das Auswahlverfahren bestehst, kann die Zuverlässigkeitsüberprüfung immer noch negativ ausfallen.


ahbji  16.03.2025, 23:44

Deine Meinung?

ahbji  16.03.2025, 23:43

Okay aber ich habe im Internet gesehen das sogar verurteilte Straftätern wegen Körperverletzung angenommen wurden also ganz weggefahren ist der Zug doch nicht