Angenommen man hat im Straßenverkehr jemand beleidigt,, ist aber in einem Auto unterwegs gewesen von dem man nicht der Halter ist. Chance rauszukommen?


02.03.2023, 15:36

ob der der die anzeige machen könnte sich das kennzeichen gemerkt hat oder nen zeugen hat ist auch eher unwahrscheinlich. zumindest dass beides zusammen der fall ist, ist entsprechend unwahrscheinlich. und er braucht beides für überhaupt ne chance.

. und name von mir kennt er nicht.

4 Antworten

Man läßt sich nicht provozieren! Das ist keine Entschuldigung für Beleidigungen!

Ich finde es ziemlich schändlich, dass du dich aus der Nummer herausschleichen und deinen Bekannten, der dir das Auto netterweise geliehen hat, mit dem Vorfall alleine läßt! Soll er die Geldbuße für dich bezahlen? Wenn er bestreitet, der Fahrer gewesen zu sein und nicht weiß, wer gefahren ist, könnte es auch sein, dass er ein Fahrtenbuch führen muss?


123abcdef933 
Beitragsersteller
 02.03.2023, 15:42

jemanden mehrmals anhupen ohne grind ist starke prpvokation und gehört ebenso bestraft

so kann man auch unsicher werdennund einen unfall verursachen.

123abcdef933 
Beitragsersteller
 02.03.2023, 15:43
@verreisterNutzer

ohdoch.

die ampel wurde grün und nach ner zehntelsekunde wurde gehupt. so war der typ drauf.

JochenOWL  02.03.2023, 15:57
@123abcdef933

Wenn jmd. so labil ist, dass er sich durch bloßes Anhupen provozieren lässt, dann sollte die Fahrerlaubnisbehörde durch eine MPU feststellen lassen, ob derjenige für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr geeignet ist.

Möglicherweise bleibt es ja bei so "starken Provokationen", wie Anhupen, zukünftig nicht bei Beleidigungen, sondern eskaliert...

Das sollte man verhindern.

123abcdef933 
Beitragsersteller
 02.03.2023, 15:57
@JochenOWL

und wenn jemand nicht auf fragen beantworten aus ist und nihts anderes als irgendwas dahin schreiben zutun hat, kann er sich auch gerne verziehn

denn gutefrage ist für einen nutzen gedacht und leute die sich nicht an einfache regeln halten können, das lässt sich auch verhindern..

verreisterNutzer  02.03.2023, 15:59
@123abcdef933

Du scheinst kritikresistent zu sein. Denke mal über dich selbst nach! Gleich mit Beleidigungen auf ein harmlosen Gehupe zu reagieren, ist nicht normal.

verreisterNutzer  02.03.2023, 16:05
@123abcdef933

Lach! Ich antworte und schreibe, wann und was ich will.

Du hast wirklich ein Problem! Die Wahrheit kann bitter und schmerzhaft sein und du magst sie nicht lesen! Es ist natürlich unbequem, mal über sich selbst nachzudenken. Es ist viel einfacher, den anderen immer die Schuld in die Schuhe zu schieben...

123abcdef933 
Beitragsersteller
 02.03.2023, 16:07
@verreisterNutzer

die wahrheit 😅😅😅 deine wahrheit vlt.🙈

aber weder bist du anwalt noch richter noch kennt man sich oder kennst die situation wirklich.

ohman dann antworte eben hahah

JochenOWL  02.03.2023, 16:11
@123abcdef933

War wohl auch ne "starke Provokation" für dich?

Leuchtet es dir nicht ein, dass ich dir mit meinem Kommentar NUR zeigen wollte, wo bei dir die Reise hingegen kann, wenn du dich nicht besser unter Kontrolle hast...

Anhupen ignoriert man, zumal das keine Straftat ist - eine Beleidigung schon...

123abcdef933 
Beitragsersteller
 02.03.2023, 16:14
@JochenOWL

anhupen ohne grund ist sicherlich strafbar

kann ja als nötigung ausgelegr werden

wenns 2mal hintereinander war, gibts auch keine passende ausrede.

und grund zum warnen gabs keinen.

ganz ehrlich

bei einem prozess würde ich denken dass mir nix passiert. mit gutem anwalt. und er würde auf seinen kosten sitzenbleiben.

soll er nur ne anzeige machen.

JochenOWL  02.03.2023, 16:27
@123abcdef933

Ich drücke dir die Daumen...

Wäre nur ärgerlich, wenn du verlieren würdest, zur MPU müsstest....

Ist nicht mein Bier aber manchmal ist es gut, wenn man VORHER überlegt, was man tut.

Ja, es ist Sinn und Zweck von GF anderen zu helfen aber wenn die beratungsresistent und uneinsichtig sind, kann man nicht viel machen...

VG

123abcdef933 
Beitragsersteller
 02.03.2023, 17:14
@JochenOWL

ja aber wie sollte ich denn einen prozess vermeidennfalls er mich anzeigt?

ginge doch dann gar nicht anders als dass eine mpu käme oder wie, wenn manndann verlieren sollte?

JochenOWL  02.03.2023, 17:34
@123abcdef933

Wenn das jmd. war, der schon länger Auto fährt und nicht übermäßig empfindlich ist, dann zeigt der dich nicht an, dann hat der sowas schon öfter erlebt und regt sich darüber nicht auf.

Er war ja wahrscheinlich alleine im Auto, hatte keinen Zeugen und dann würde Aussage gegen Aussage stehen.

Weshalb sollte man sich dann die Mühe machen, wenn absehbar ist, dass es keinen Sieger gibt...

Du wirst, hoffentlich, auch eine größere Toleranz entwickeln.

Das solltest du, denn wenn du mal an den Falschen gerätst, der auch noch Zeugen mit im Auto hat und dich anzeigt, dann hast du schlechte Karten.

Das, was ich vorhin geschrieben habe und worüber du dich aufgeregt hast, ist NICHT dahingesponnen und ich wollte dir zeigen, wohin die Reise gehen kann - betrachte es deshalb als das, was es war, nämlich ein gut gemeinter Rat und der gehört hier bei GF mit zur Hilfe...

Mach dir also keinen Kopf aber sei in Zukunft vorsichtiger - auch in deiner Wortwahl, wenn dir jmd. helfen will.

Machs gut

Sofern die Anzeige weiterverfolgt wird, was hier Niemand wissen kann: Kann der Halter nicht angeben, wer gefahren ist, besteht die Möglichkeit, dass ihm das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

123abcdef933 
Beitragsersteller
 02.03.2023, 15:43

und wienlang kann man angezeigt werden?

und wenn es ne anzeige gibt dann gejt die immer an den halter oder wie?

ronnyarmin  02.03.2023, 15:45
@123abcdef933

Die Frist kenne ich nicht.

Klar geht Alles, was mit dem KFZ zu tun hat, an den Haltern. Nur der ist über das Kennzeichen zu ermitteln.

123abcdef933 
Beitragsersteller
 02.03.2023, 15:48
@ronnyarmin

okay

aber was noch dazu kommt..

ich war unmittelbqr nachdem die beleidigung passierte in derselben sekunde auch schon weg

bzw der andere fuhr ja ne andere richtung

also so schnell muss es ja nicht sein dass sich jemand ein kennzeichen merken kann?

falls ers vorher noch nicht auswendig gelernt hat was ich für wahrscheinlichkeit gegen nullnhalte da er vorher provozierte und nicht ich.

ronnyarmin  02.03.2023, 15:52
@123abcdef933

Es geht nicht darum, wer wen aus welchem Grund provoziert und wer angefangen hat. Solche Kindergartengedanken haben im Strafrecht nichts zu suchen.

Wenn sich der Andere das Kennzeichen deines Autos merken konnte, kann er gegen den Halter Anzeige erstatten.

123abcdef933 
Beitragsersteller
 02.03.2023, 15:54
@ronnyarmin

wenn er das tut bringt ihn das aber nicht weit

denn er hat vermutlich keinen zeugen

wer will schon bei sonem typ sein

ausserdem würde ich gegenanzwige wegen nötigung durchführen.

am selben tag wie ich einen anzeigebrief erhalten sollte.

ronnyarmin  02.03.2023, 15:56
@123abcdef933

Was haben diese Spekulationen und deine Einschätzung über seinen Charakter mit der Frage zu tun?

Nochmal, weil du es anscheinend noch immer nicht verstanden hast: Wenn Jemand das Kennzeichen eines Autos benennen kann, kann er den Halter anzeigen.

123abcdef933 
Beitragsersteller
 02.03.2023, 16:00
@ronnyarmin

ja und der halter weiss dann nix

und dann

passiert auch nixnweiter

123abcdef933 
Beitragsersteller
 02.03.2023, 16:02
@ronnyarmin

aber meine frage ist noch wie schnell ein brief an den halter kommen müsste?

ronnyarmin  02.03.2023, 16:03
@123abcdef933

Was hast du nicht an meiner Antwort verstanden, dass dem Halter das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt werden kann?

123abcdef933 
Beitragsersteller
 02.03.2023, 16:04
@ronnyarmin

wie schnell muss denn der fahrzeughalter nun kontaktiert werden, damit üverhaupt was passieren kann?

also verfliegt das delikt nah ein paar monaten nixht?

Zeugen sind bei den richtigen Personen sehr schnell gesucht.

Wenn der Halter nicht mehr weis wer gefahren ist wird es keine Strafe geben. Allerdings kann dem Fahrer dann ein Fahrtenbuch auferlegt werden. Und das ist nerviger als eine Strafe.


123abcdef933 
Beitragsersteller
 02.03.2023, 15:41

also der fahrzeughalter auf den der waagen geht.. wenn der dann sagt er weiss von nicjts dann passiert nichts?

JollySwgm  02.03.2023, 15:58
@123abcdef933

Ups, ich meinte natürlich den Halter. Wenn nicht nachzuweisen ist wer gefahren ist passiert erst mal nichts, außer das eben das Fahrtenbuch droht!

123abcdef933 
Beitragsersteller
 02.03.2023, 15:59
@JollySwgm

also kommt man aus der nummer in jedem fall easy raus, wenn der halter nixhts sagt?

und wielang müssze man ein fahrtenbuch führen?

Wie hast du denn beleidigt? Stinkefinger gezeigt? Ausgestiegen und angepöbelt? Mit ziemlicher Sicherheit wird da rein gar nichts passieren .. außer es war die Polizei in Zivil. :D


123abcdef933 
Beitragsersteller
 02.03.2023, 15:39

es warn auto wo irgendwie stadt xyz draufstand also was städtisches

und dann?

kann man dann polizei ausschliessen?

aber ein polizist würde einen aich nicht nach ner zehmtelsekunde bei grün, und dann später noch mal beim abbiegen erneut anhupen und damit deutlich provozieren?

123abcdef933 
Beitragsersteller
 02.03.2023, 15:44
@verreisterNutzer

ich denke eher mit dir ;)

wenn dubsowas unterstützt

so unterscheiden sich die meinungen also tschüssi.

verreisterNutzer  02.03.2023, 15:48
@123abcdef933

Wenn du dich wegen so einer Nichtigkeit zu Beleidigungen hinreißen läßt, dann stimmt etwas mit deinem Nervenkostüm nicht!