Werde ich bei der Agentur für Arbeit angenommen?

5 Antworten

Hi, du hast leider keinen neuen Anspruch erworben wenn du jetzt gekündigt wirst, aber vielleicht hast du noch einen Restanspruch - hast du wirklich genau 1 Jahr lang Leistungen bezogen also bis die Leistungen quasi gestrichen waren oder haben die Leistungen geendet weil du in Arbeit gegangen bist? weil dann müsstest du auf jeden Fall noch einen Restanspruch haben... Der Anspruch ist für gewöhnlich 360 tage... Kündigen können die dich eigentlich nicht so einfach, die Probezeit sollte schon rum sein und Krankheit ist im Normalfall kein Grund für eine Kündigung zumindest nicht bei deiner Fallkonstelation


Natalia1616 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 21:33

Danke erst mal für deine schnelle Antwort 🙏🏽

ich habe leider genau 1 Jahr Leistung bezogen :(

also habe ich wahrscheinlich nicht Mals 3 Monate wenigstens?

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XatarsFragen  19.08.2024, 21:36
@Natalia1616

Wenn du etwas älter bist kann die Anspruchsdauer auch länger sein, länger wird sie aber erst stufenweise ab ich glaube 45 jahren oder 50 Jahre? gehst du in die Richtung? Ne wahrscheinlich sind dann nur noch ein paar Tage übrig, aber wie gesagt wegen 1 Woche Krankschreibung können die dich eigentlich gar nicht kündigen

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GutenTag2003  19.08.2024, 23:30
@Natalia1616

Gab/gibt es denn noch eine Restanspruch oder war Dein Leistungsanspruch erschöpft?

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Natalia1616 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 23:49
@GutenTag2003

Ich habe ein Jahr bekommen und war auch ein Jahr nicht arbeiten aus gesundheitlichen Gründen

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Wenn Du deinen vorherigen ALG - 1 Anspruch bei der Agentur für Arbeit verbraucht hast, besteht kein Anspruch auf Leistungen.

Dafür hättest Du dann min.wieder 12 Monate Beiträge innerhalb von 30 Monaten in die Arbeitslosenversicherung einzahlen müssen.

Dann bleibt wohl nur ein Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter.

Wenn du auf Grund deiner Krankheit gekündigt wirst, ist das eine betriebsbedingte Kündigung. In diesem Fall hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Deine vorherige Erkrankung und die aktuelle Krankschreibung könnten eine Rolle spielen.

Es bleibt zu prüfen ob deine aktuelle Erkrankung mit der alten zusammenhängt oder ob es sich um eine neue Erkrankung handelt.

Ich würde mich schriftlich an die Argentur für Arbeit wenden. Das ist immer besser wie telefonisch.

Liebe 🌞 Grüße und alles Gute dir!


GutenTag2003  19.08.2024, 23:31
Deine vorherige Erkrankung und die aktuelle Krankschreibung könnten eine Rolle spielen.

Innerhalb der Probezeit ist das irrelevant

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Natalia1616 
Beitragsersteller
 19.08.2024, 22:02

Danke für deine Antwort🙏🏽 ich bin tatsächlich noch in der Probezeit (6.monate)

ich glaube, dann muss er das nicht begründen, warum er mich kündigt oder? was ist denn wenn da keine Begründung steht wegen Krankheit? Dann kriege ich wahrscheinlich doch kein Arbeitslosengeld? Okay, ich werde es auf jeden Fall schriftlich schreiben. Danke 🥲

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Ob Du noch Restanspruch auf Arbeitslosengeld hast, verrät Dir die zuständige Agentur für Arbeit.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Also wenn du da anrufst können die dir eigentlich sofort sagen ob du ein Neuanspruch hast oder ob noch ein Restanspruch hast.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung