Werbung am Balkon?

1 Antwort

Zum einen kannst Du das als Mieter nur mit Zustimmung des Vermieters. Und der braucht die Genehmigung der anderen Eigentümer, so es welche gibt.

Dann spricht auch die Gemeinde ein Wörtchen mit. Außenwerbung ist idr genehmigungspflichtig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung