Wer zahlt für die Unterbringung an einer Berufsschule und die damit anfallenden Kosten ?
Ist der Arbeitgeber rechtlich verpflichtet die Kosten (auch Verpflegung, Fahrtkosten) für die Unterbringung an einer auswärtigen Berufsschule zu übernehmen?
Ich beginne bald meine Ausbildung (02.09.2024) in Sachsen und habe erst jetzt einen Plan erhalten, so dass ich bei einer Jugendherberge anfragen konnte. Da ich mich erst jetzt richtig mit dem Thema auseinandersetze, frage ich mich, ob nicht der Arbeitgeber diese Kosten übernehmen muss und nicht ich selber.
Wenn nein: Gibt es Möglichkeiten zur Deckung der Kosten bzw. finanzielle Unterstützung?
Anmerkung:
Es wurde nichts im Ausbildungsvertrag in dieser Hinsicht irgendetwas vereinbart.
Theorieschule ist 2h mit dem Zug entfernt.
1 Antwort
Auswärtige Berufsschule ist keine Seltenheit.
Nicht wenige Berufsschüler pendeln einige Stunden täglich.
Nein der Betrieb muss dieses in der Regel nicht vergüten.