Wer zahlt den Gutachter bei Schimmel in der Wohnung?

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Grundsätzlich zahlt derjenige, der den Gutachter beauftragt hat.Es kann einem also durchaus passieren, dass ein Gericht dieses Gutachten nicht akzeptiert. So bleibt man als Mieter zunächst auf den Kosten sitzen.Ich rate zu folgendem: In den Mieterbund eintreten, der dann den Briefwechsel mit dem Vermieter übernimmt und auch Fristen setzt zur Beseitigung des Schimmelbefalls.Rührt sich der Vermieter daraufhin nicht, kann man die Miete (nach Rücksprache mit dem Mieterbund) kürzen.Passiert dann wieder nichts, bleibt nur die Klageandrohung. Hierfür sollte man Beweismaterial sammeln (Fotos, Zeugenaussagen),Für eine solche Klage braucht man allerdings einen Anwalt, da der Mieterbund keine Prozesse führt. Allerdings hat er meist Adressen von entsprechenden Anwälten parat. Bevor man das alles in die Wege leitet, sollte man unbedingt eine Rechtschutzversicherung abschließen, die auch MIetangelegenheiten umfasst.Ansonsten gilt: möglichst keine  mündlichen Absprachen mit dem Vermieter, bei Telefonaten zumindest ein Gesprächsprotokoll anlegen, am besten das Telefonat im Beisein von Zeugen führen. Falls sich gar nichts ührt, bleibt irgendwann nur die Klageerhebung beim zuständigen Amtsgericht.Das Ergebni eines solchen Prozesses kann durchaus sein, dass dir das Geld für den Gutachter erstattet wird.

Meine Frau und ich machen gerade genau solch eine Geschichte durch.

Viel Erfolg, lass dir nichts bieten!

vielen Dank schon mal für die vielen hilfreichen Antworten. den Schimmel haben wir auf keinen Fall verursacht, der war schon beim Einzug (leider hat man das bei der Wohnungsbesichtigung nicht gesehen, da sie noch möbliert war) nun wirft man uns vor, selbst Schuld zu sein an schimmeligen Möbeln bzw diese sogar schon vor dem Einzug gehabt zu haben, was allerdings nicht so war-wer behält denn bitte auch schimnelige Möbel und wirft diese nicht sofort weg??? wir haben Kinder und es ist ja nun wirklich jedem bekannt, dass Schimmel gesundheitsschädlich ist! ich bin mit den Nerven ziemlich runter, denn auch bei der wahnwitzigen Luftfeuchtigkeit um die 80% wird uns gesagt, dass das schon immer so gewesen wäre in dem Haus, obwohl auch zugegeben wird, dass nie jemand ein Hygrometer aufgestellt hat und es bekannt war, dass die Vormieterin falsch geheizt und gelüftet hat (Schimmel in einem Zimmer-was allerdings auch gleich vom Vermieter behoben wurde, beschlagene Fenster, bei Sonnenschein lüften bei kühler Außenluft geschlossene Fenster, die Wohnung stand lange leer und vermutlich wurde über Winter nicht ausreichend geheizt und gelüftet)

ich bin kein Facmann, aber ich habe mich belesen und weiss, dass man mit all solchen Sachen hohe Luftfeuchte und somit auch Schimmel provoziert. nur will der Vermieter davon nichts wissen. ein Maler wurde bestellt, der sagte, dass Schimmel nicht mitten auf einer Wand auftreten könne, auch dann nicht, wenn ein Schrank davor stand, und riet mir doch mal bei Sonnenschein zu lüften statt nur mit der kühlen Morgen- und Abendluft. ich weiss wirklich nicht mehr weiter :-(

Der den Gutachter bestellt hat

Der, der ihn beauftragt hat. Wenn der Mieter einen Gutachter bestellt, weil der Vermieter sich weigert, etwas gegen den Schimmel zu unternehmen, kann er die Kosten für das Gutachten aber SPÄTER vom Vermieter einfordern, wenn klar ist, dass der VERMIETER etwas gegen den Schimmel unternehmen muss/ die Schuld daran nicht beim Mieter liegt.

Der Auftraggeber muss die Kosten übernehmen, das lohnt sich aber meistens