Wer zahlt den Feuerwehr Einsatz bei Feuermelder Fehlalarm?

Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen

Keiner 100%
Vermieter 0%
Mieter 0%
Haftpflicht Versicherung 0%
Nachbar 0%

7 Antworten

Bei vorsätzlichem Fehlalarm, der, der ihn ausgelöst hat. Bei technischem Defekt beim ersten Mal meistens keiner, im Wiederholungsfall derjenige, der für die Installation bzw. Wartung verantwortlich ist.

RAUCHMELDER: WENN DIE FEUERWEHR DEN FEHLEINSATZ IN RECHNUNG STELLT

Im privaten Umfeld stellt die Feuerwehr in der Regel keine Rechnung, sofern der Fehlalarm nicht mit Vorsatz ausgelöst wurde. Weil die Brandschützer so verhindern wollen, dass Eigentümer oder Mieter die Rauchmelder mal eben außer Betrieb setzen, aus Sorge um hohe Kosten für einen Fehl-Einsatz. Anders bei Gewerbe-Immobilien. Hier können die Träger Kostenbescheide erlassen, wie im vorliegenden Fall: Die Bewohnerin eines Seniorenheims hatte Milchreis anbrennen lassen. Als die Feuerwehr ankam, hatten Angestellte den Kochtopf bereits entfernt und den Raum gelüftet. Knapp drei Wochen später kam es in einem anderen Raum derselben Immobilie erneut durch angebranntes Essen zu einem Fehleinsatz. Die Gemeinde als Trägerin stellte zwei Kostenbescheide mit je einer Einsatzkostenpauschale von 400 Euro in Rechnung . Zu Recht, urteilte das Verwaltungsgericht Neustadt,( Aktenzeichen: 5K491/14.NW), nachdem die Betreiber des Seniorenheims geklagt hatten. Die begründete die Klage damit, es habe kein Falschalarm vorgelegen, sondern eine Gefahr. Das Gericht stellte klar: Der Betreiber der Brandmeldeanlagen muss analagenspezifische Risiken tragen und Rauchmelder so anbringen und einstellen, dass sie nicht durch Küchendämpfe in Aktion treten.

https://www.handwerk-magazin.de/rauchmelder-gibt-fehlalarm-wer-bezahlt-den-feuerwehreinsatz/150/23200/391439

https://www.ergo.de/de/rechtsportal/oft-nachgefragt/fehlalarm

Keiner

Grundsätzlich keiner.

Wobei es dann im Endeffekt der Steuerzahler zahlt.

Was genau verstehst Du unter einem "Feuermelder Fehlalarm"?

Die Feuerwehrgesetze der Bundesländer geben den Kommunen in allen Bundesländern die Möglichkeit, für bestimmte Einsätze der Feuerwehr Gebühren zu erheben. Hierfür muss die Kommune dann eine Gebührensatzung auf Grundlage des Feuerwehrgesetzes erlassen. Ohne Gebührensatzung kann sie auch keine Gebühren verlangen.

Im Rahmen der Gesetze besteht z.B. auch die Möglichkeit, für "Fehlalarme, die durch automatische Brandmeldeanlagen hervorgerufen wurden" solche Gebühren zu verlangen oder auch für "mutwillig ausgelöste Fehlalarme".

Und da fängt es jetzt an, kompliziert zu werden...

Wenn in einer Wohnung ein Rauchmelder piept (Fehlalarm oder auch leere Batterie), dieser nicht an eine Brandmeldeanlage angeschlossen ist, aber Nachbarn das Piepen hören und die Feuerwehr rufen, dann kann die Kommune hierfür keine Gebühren verlangen.

Wenn der Rauchmelder hingegen an eine automatische Brandmeldeanlage angeschlossen ist, die dann den Alarm direkt an die Feuerwehr weiterleitet, dann kann die Komme Gebühren verlangen.

Wenn der Fehlalarm durch einen Handdruckmelder ausgelöst wurde, dann können in der Regel auch Gebühren verlangt werden, da entweder ein technischer Defekt vorliegt oder jemand mutwillig den Alarm ausgelöst hat (Einschlagen der Schutzscheibe und Drücken des Knopfes).

Sofern ein Grund für die Erhebung von Gebühren vorliegt:
Bei Fehlalarmen durch eine BMA hat in aller Regel der Eigentümer (bei Mietobjekten also der Vermieter) die Kosten zu übernehmen. Ausnahme: Der Mieter hat Schuld an der Auslösung... beispielsweise dann, wenn er den Rauchmelder manipuliert hat.

Bei einem eingeschlagenen Handdruckmelder wird derjenige belangt, der diesen eingeschlagen und damit mutwillig einen Fehlalarm ausgelöst hat.

Liegt tatsächlich ein Feuer vor oder hat die Kommune keine Gebührensatzung erlassen, geht der Einsatz zu Lasten der Allgemeinheit.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr
Keiner

In der Regel keiner. Ausnahmen wären ein grob fahrlässig oder ein vorsätzlich ausgelöster Alarm.