Wem gehört der Garten?

4 Antworten

MannFrau kann mit so einer Trennung Gerichte beschäftigen und Anwälte finanzieren (auch eine Erstberatung kostet im Schnitt schon mal 200 €), Mann und Frau können so eine Trennung aber auch respektvoll regeln. Der Mann ist also als Pächter eingetragen, die Frau hängt an dem Garten. Dann sollten die beiden erst mal miteinander darüber reden. Da sie diejenige ist, die sich getrennt hat, sollte sie ihrem Mann sachlich und respektvoll ihre Vorstellungen sagen. Und sie sollte ihm Zeit und Gelegenheit geben, seine Vorstellungen erst mal heraus zu finden und ihr auch zu sagen. Vermutlich fühlt er sich durch die Trennung erst mal überrollt und muss sein Leben selbst neu sortieren. Wenn auch er an dem Garten hängt, müssen sie eine Einigung finden. Der Scheidungsrichter findet so was auch, das wird dann aber richtig teuer. Wenn er dagegen bereit ist, ihr den Garten zu überlassen, dann bleibt da noch die Laube. Da sie die monatlichen Raten an den Bruder als Eheleute zurückgezahlt haben, haben beide auch Anteile an der Laube. Also auch hier sollten sie sich im Guten einigen. Auf jeden Fall muss derjenige, der dann die Laube behält, dem Bruder die restlichen Monatsraten weiter bezahlen. Bleibt die Frage, was mit den bisher gezahlten Raten ist: Theoretisch könnte derjenige, der auf Garten und Laube verzichtet seine anteiligen Raten einfordern. Andererseits haben ja beide bis jetzt Garten und Laube gemeinsam genutzt, so dass ich hier nur einen klaren Schnitt mit dem Zeitpunkt der Trennung machen würde. Es kommt ja vor allem darauf an, wie die beiden die mit der Trennung verbundenen Verluste minimieren und dass sie ein letztes Mal füreinander sorgen, so dass jeder der beiden mit gerecht aufgeteilten Verlusten aus dieser Ehe geht.

Der Garten samt Laube gehört demjenigen, der als Mitglied in der Kleingartenanlage eingetragen ist. (Normalerweise wird aber in einer Kleingartenanlage das Ehepaar als Pächter eingetragen.) Ob der Bruder deiner Bekannten das Geld weiterhin von dem Ex Schwager zurückbekommt sei dahingestellt. (eher nicht.) Außer er hat etwas schriftliches.

einen anwalt aufsuchen erstberatung ist nicht so teuer - hier sagen dir 50 kids ihre meinung, da grade ferien sind - damit anfangen, kannst du wenig


Froschi83 
Fragesteller
 03.07.2011, 22:10

das wird sie ja auch noch tun.. hoffe nur, hier schonmal infos zu bekommen..

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im Normalfall ist es doch so ein haus das auf dem grunstück steht gehört dem Eigentümer des landes