Wer zahlt Beschädigte Haustür durch einen Polizeieinsatz?
Hallo,
Am Wochenende wurde bei mir zuhause die Wohnungstür meiner Mietwohnung aufgebrochen, durch einen Notruf der nicht durch mich ausgeführt worden ist. Nun habe ich mich bei meiner Genossenschaft gemeldet. Sie verlangen von mir das ich Zahle. Ich hab leider keine Ahnung von sowas und kenne auch leider niemanden. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Bedanke mich schonmal und LG
8 Antworten
Es gab vor einer Weile schonmal so eine ähnliche Frage hier.
Wenn ich das richtig im Hinterkopf habe, muss tatsächlich der Vermieter die Reparatur bezahlen, wenn die Polizei in dem Moment berechtigt war die Tür gewaltsam zu öffnen.
Du hast den Schaden an der Tür nicht schuldhaft verursacht, also haftest du auch nicht dafür. Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass dir die Mietsache unbeschädigt zur Verfügung steht. Heißt: Vermieter muss zahlen.
Das hängt davon ab, warum die Tür aufgebrochen wurde. Handelte es sich um Gefahr in Verzug, sprich eine Straftat und es wurde nichts gefunden, muss der Staat für diesen Schaden aufkommen.
Ich rate dir, dich mit einem Anwalt zu beraten.
Ja, das zahlst erstmal du....alles weitere musst du, im Zweifel mit Anwalt, mit der Polizei klären....
Wenn der Notruf ernstgenommen wurde, wird allerdings auch die Polizei nicht zahlen. Dann bleibt wenn überhaupt derjenige, der den Notruf abgegeben hat. Sollte der Notruf allerdings irgendwie berechtigt gewesen sein, dann zahlst weiterhin du....
Es kommt immer auf die Umstände an. Ja, der Vermieter kann möglicherweise zahlen müssen, allerdings sicherlich nicht, wenn der Notruf begründet erfolgt ist und der Mieter dafür verantwortlich war....
Der Vermieter muss die Tür in ordnungsgemäßen Zustand bringen lassen und kann die Kosten vom Verursacher des Notrufs - in diesem Fall bist das DU- einklagen
DU -als lt eigener Aussage zu unrecht involvierter- kannst den Anrufer wg Schadensersatz belangen
wenn du nicht weißt wer das war, würde ich dir empfehlen dich mit deiner privathaftpflichtverdicherung in Verbindung zu setzen
Verursacher des Notrufs - in diesem Fall bist das DU- einklagen
Ähm, nein, ist er nicht.
Er war der Grund weshalb irgendjemand angerufen hat… somit war er der Verantwortliche
davon geht die Polizei/Feuerwehr aus, ubd wenn das nicht so ist muss er sich an den Verantwortlichen wenden und den haftbar machen - wenn unbekannt, dann -wie gesagt- die private Haftpflicht bemühen
denn der Vermieter hat die Tür dem Mieter zur Nutzung mit vermietet, diese ist beschädigt, damit ist der Vermieter für die Instandsetzung verantwortlich - aber der Mieter für die Kosten ! Und ob der das selber zahlt oder sich das von irgendjemandem oder einer Versicherung zurück holt. Ist dann dein Problem
Er war der Grund weshalb irgendjemand angerufen hat… somit war er der Verantwortliche
Nein, so funktioniert das nicht. Genau so wie ich nichts zahlen muss, wenn mir Unbekannte einen Stein durchs Fenster werfen. Das Fenster hat mein Vermieter zu ersetzen und er trägt die Kosten.
ubd wenn das nicht so ist muss er sich an den Verantwortlichen wenden und den haftbar machen
Dem VERMIETER steht es frei vom eigentlichen Verursacher Schadenersatz zu fordern.
die private Haftpflicht bemühen
Die ist tatsächlich der korrekte Ansprechpartner. Allerdings zahlt die keinen Cent, sondern wehrt die unbegründeten Ansprüche des Vermieters ab, da der Mieter eben nicht haftet, da ihn kein Verschulden trifft.
Ok… da haben wir -wieder mal- unterschiedliche Meinungen
ist aber auch nicht schlimm, der FS wird ja sehen wie die Hausverwaltung mit seiner zahlungsverweigerung umgehen wird… notfalls geht’s vor Gericht, mir soll’s egal sein
Hallo, ich bedanke mich für deine Antwort. Im Internet habe ich folgendes gefunden:
Kommt es durch einen Polizeieinsatz oder durch den Einsatz der Feuerwehr zu einer
Beschädigung der Wohnungstür, dann ist der Vermieter in der Regel verpflichtet, die Tür instand zu setzen und die Kosten zu tragen.
Also stimmt es nicht, was dort steht ? LG