Wer muss den Wasserhahn ersetzen?
Hallo liebe Community,
ich bin gerade dabei aus meiner ersten eigenen Wohnung aus zu ziehen. Zurzeit wohne ich in einer sehr alten Wohnung, die auch nicht besonders gut vom Vermieter in Schuss gehalten wurde. Die letzte Renovierung erfolge Anfang der 90er Jahre.
Dementsprechend alt sind auch sämtliche Armaturen. Nun ist es so, dass der Wasserhahn in der Küche undicht geworden ist. Man kann ihn noch nutzen aber es fließt ziemlich viel Wasser dran vorbei. Ich habe natürlich direkt Bescheid gesagt bei meinem Vermieter und ihn gebeten einen Handwerker drauf schauen zu lassen.
Dieser hat bestätigt, dass der gesamte Wasserhahn getauscht werden muss und sich nichts mehr reparieren lässt.
Mein Vermieter möchte nun, dass ich die Kosten für den Wasserhahn zahle. Für ihn fällt es unter die Kleinreparaturklausel. Aber ich habe den Schade ja nicht verursacht, sondern es liegt wohl viel mehr am Alter des Wasserhahns.
Wer muss den neuen Wasserhahn zahlen?
Vielen Dank im Voraus!
6 Antworten
Ich würde sagen das der Hahn mit zur Mietsache gehört. Also seine sache.
Mein Vermieter hat ohne Probleme alle kosten übernommen.
Du musst höchstens den Zeitwert bezahlen, wenn du ihn kaputtgemacht hast, und der geht gegen Null.
Abnutzung ist in der Miete enthalten.
Einen 30 Jahre alten Wasserhahn zu ersetzen ist Instandhaltung und somit Sache des Vermieters.
der Vermieter, da ein Ersatz des alten Wasserhahns kostenmäßig und rechtlich nicht mehr unter Kleinreparatur fällt
Für ihn fällt es unter die Kleinreparaturklausel.
Gibt es denn eine im Mietvertrag?
Wenn ja, was genau steht da drin?
Aber ich habe den Schade ja nicht verursacht, sondern es liegt wohl viel mehr am Alter des Wasserhahns.
Das ist bei Kleinreparaturen irrelevant.
Eigentlich müsstest Du das bezahlen.
Aber ich denke, das wird die Kleinreparaturklausel sprengen. Dann muss es der Vermieter bezahlen. War bei mir mal so.
eine neue Armatur kostet ab 60 euro aufwärts plus Anfahrt plus Stundenlohn