Mietwohnung - Müsst ihr den Wasserhahn selbst reparieren lassen?
Meine Wohnung gehört zwar dem Vermieter, aber es gibt bei mir die Vereinbarung das ich den Wasserhahn privat reparieren lassen muss. Das läuft bei mir nicht über den Vermieter. Wie ist es bei euch ?
7 Antworten
Kleinreparaturen trägt der Mieter selbst, allerdings ist es de facto so, dass man oft schon für Kleinigkeiten über den zumutbaren Satz kommt, da Handwerkerstunden kein Schnäppchen sind.
Wenn du also diese Kosten überschreitest kannst du theoretisch den Vermieter immer noch in die Pflicht nehmen, hier wäre es aber ratsam den Defekt und die geplante Reparatur vorher zu melden. Die max. Kosten müssen meines Wissens auch im Vertrag angegeben sein. Da der Vermieter oft genug eh Handwerker an der Hand hat oder das nebenbei vom Hausmeisten machen lassen kann, ist es oft in seinem Sinne, wenn er nicht die 200 € Rechnung vom Klempner zahlen muss. Deswegen sind nicht weniger Vermieter hier auch kulant, selbst wenn nur das Ventil im Spülkasten zu tauschen ist oder ein Wasserhahn tropft.
In der Praxis hat sich das für mich bisher mit allen Vermietern so gestaltet, dass sie insb. kritische Reparaturen (alles wo man nix sparen will, weil der Schaden viel höher wird, wenn die Reparatur nicht fachmännisch läuft) fast immer selbst übernommen haben. Und der Großteil der Wasserinstallation ist eben etwas wo viel schief gehen kann, aber einen Wasserhahn würde ich trotzdem selbst tauschen, weil der Aufwand auf den Handwerker zu warten höher ist als ein 30 € Teil selbst anzuschließen.
Das alles gilt natürlich vor allem für Defekte die nicht mutwillig/fahrlässig entstanden sind.
Überall gleich, Kleinreparaturen macht der Mieter selber. Bzw. lässt machen. Wenn, wie bei uns, dazu allerdings die halbe Wand aufgestemmt werden muss, ist das Sache des Hausbesitzers.
Moin
Ich mache bei uns soviel wie möglich selbst, nur dort wo es sicherheitsrelevant ist, da sollte ein Handwerker her.
Wir wohnen sehr günstig und Kleinigkeiten bei unserem Vermieter erledige ich auch.
Bagatellreparaturen gehen gehen in den meisten Mietverträgen zu Lasten des Vermieters so ist es auch bei mir.
Kommt bei mir auf die Größe, bzw. auf den Preis der Reparatur an. Übersteigt die Reparatur einen gewissen finanziellen Rahmen, springt mein Vermieter mit ein, es sei dein ich würde etwas mutwillig zerstört haben