Privat an Elektrik arbeiten?
Ich bin Jahrespraktikant bei einer Elektrofirma und bin mittlerweile in der Lage vieles machen zu können. Nun stellt sich mir die frage ob ich privat Sachen im Elektrobereich machen dürfte wie Steckdosen an und abmontieren , Lampen oder Verteiler einbauen etc ?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Littlethought/1608845011585_nmmslarge__0_0_1400_1400_12f863478e3a55ad70794295ebf7770d.jpg?v=1608845012000)
Im öffentlichen Raum darfst du es nicht tun und wenn du es privat bei anderen Leuten machst, darfst du dies nur als Helfer tun. Ich arbeite ehrenamtlich im sozialen Dienst der Stadt München. Die Stadt hat sich mit der Innung auf diesen Modus verständigt. Bei mir zu Hause habe ich Steckdosen und Schalter schon als 12-järiger ausgewechselt.
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Ich weiß nicht, ob es vor 63 Jahren schon eine Vorschrift gab, die dies verboten hätte.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/RareDevil/1551288059973_nmmslarge__64_64_1152_1152_a963bb7c1952665de31b835ed419db06.jpg?v=1551288060000)
Das wäre 1960 gewesen.. Das weiß ich tatsächlich nicht.
Im Juni 1979 kam zumindest die AVBEltV und im §12 stand das schon drin.. Diese wurde auf Grund §7 Abs2 Energiewirtschaftsgesetzes von 1935 erlassen. Leider gibt es da keinen Verweis auf eine Vorgängerversion oder abgelöste alte Ausführung... Die NAV hat diese alte Version zumindest 2006 abgelöst....
Soweit konnte ich zurück ermitteln.. Mag also sein, dass es 1960 tatsächlich noch nicht so war, oder vlt doch? Das dürfte zumindest heute dann auch keine Rolle mehr spielen, was damals war 😁 Seit 1979 ist es zumindest so...
![](https://images.gutefrage.net/media/user/PatrickderPat/1444750624_nmmslarge.jpg?v=1444750624000)
Guten Abend,
bei deiner Tätigkeit bist du nach dem Anlernen und Unterweisen eine Elektrisch unterwiese Person und darfst die Tätigkeiten auf die du eingewiesen wurdest auch selbständig durchführen solange es bei der Tätigkeit keine Abweichung gibt.
Alle Arbeiten die über das installieren einer Steckdose etc. hinaus gehen müssen auch in der Privatwohnung durch eine im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragene Elektrofachkraft durchgeführt werden. Eine Verteilung selbstständig zu erneuern fällt also nicht mehr unter Kleinarbeiten und muss durch eine EFK durchgeführt werden.
LG Patrick
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du darfst es nicht kommerziell machen da hier eine Meisterpflicht besteht. Das bedeutet entweder du must selber die Meisterprüfung haben oder du benötigst einen Meister welcher die Arbeit offiziell abnimmt.
Du darfst das eigentlich nur Privat bei dir zuhause machen oder privat bei anderen Personen wobei du dafür kein Geld verlangen darfst.
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Du darfst das eigentlich nur Privat bei dir zuhause machen oder privat bei anderen Personen wobei du dafür kein Geld verlangen darfst.
Nein nicht mal da, außer es wird danach noch abgenommen... Als Praktikant ist er keine Fachkraft. §13 NAV besagt, dass alle Änderungen nur durch Fachkräfte zulässig sind. Darunter fällt auch Lampen anschließen oder Steckdosen und Schalter tauschen... Steht sogar auf jedem Betriebsmittel bzw im Beipack. Und die NAV akzeptiert man mit jedem Stromliefervertrag...
Uzulässiger Weise...