Wer kontrolliert die Richter des Bundesverfassungsgerichts?

5 Antworten

Höchstens der EuGH. Irgendjemand muss das letzte Wort haben und das ist in Deutschland eben das Bundesverfassungsgericht.

Da richtet ja niemand nach "Gutsherrenart", sondern es ist ein Richtergremium. Das kontrolliert sich gegenseitig.


Jarra002 
Beitragsersteller
 30.07.2024, 18:03

Ist es nicht möglich, dass ein der Richter eine Straftat begeht? Wie sieht es dann aus mit der Strafverfolgung aus?

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DerHans  30.07.2024, 18:05
@Jarra002

Das hat ja nichts mit seiner Funktion zu tun. Wenn ein Richter straffällig wird, wird er genau so angeklagt, wie jeder andere auch.

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swisstime  30.07.2024, 18:32
@DerHans

Die Frage ging dahin, ob ein Richter des Bundesverfassungsgerichts etwa wegennRechtsbeugung angeklagt werden kann.

Das ist praktisch unmöglich, weil das Bundesverfassungsgericht dies Urteil ja wieder aufheben würde.

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Jarra002 
Beitragsersteller
 30.07.2024, 18:34
@swisstime

Also, in Bezug auf seine Funktion wird er durch niemand kontrolliert. Aber uneingeschränkte Immunität besitzt er nicht, oder?

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swisstime  30.07.2024, 18:36
@Jarra002

Immunität besitzt er nicht. Wegen seines Verhaltens außerhalb des Gerichts kann er genauso belangt werden wie jeder andere.

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Jurist354  30.07.2024, 20:16
@swisstime

Nein, das stimmt nicht. Natürlich könnte ein Verfassungsrichter, der wegen Rechtsbeugung verurteilt wird wie jeder andere Bürger eine Verfassungsbeschwerde einlegen. Aber da entscheidet er natürlich nicht selbst drüber. Und wenn das Urteil keinen Verfassungsverstoß erkennen lässt, wird er damit auch keinen Erfolg haben.

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Ronox  30.07.2024, 20:32
@swisstime

Das Bundesverfassungsgericht ist ein Verfassungsgericht und kein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Hat also erst einmal gar nichts mit Rechtsbeugung zu tun. Aber mal abgesehen davon gibt es keinen Grund, wieso es ein solches Urteil aufheben würde.

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Niemand. Über ihnen kommt niemand mehr. Man kann noch den EGMR anrufen, wenn man sich in Artikeln der EMRK verletzt sieht. Der prüft dann indirekt auch, was das Bundesverfassungsgericht dazu entschieden hat und kann Deutschland dann verurteilen. Aber juristisch gesehen handelt es sich bei der EMRK um einfaches Bundesrecht unterhalb der Verfassung, das vom BVerfG nicht beachtet werden muss. Es tut es jedoch doch im Rahmen einer Selbstverpflichtung.

Niemand außerhalb des Gerichts, das geht faktisch nicht.