Wer kommt in die Forensik?

1 Antwort

Straftäter, die Gerichte aufgrund ihrer psychischen Erkrankung als nicht oder vermindert schuldfähig erklären, werden in forensisch-psychiatrische Kliniken (psychiatrischer Maßregelvollzug) zur fachgerechten Behandlung untergebracht. Die Voraussetzungen dazu sind im Strafgesetzbuch geregelt.