Austritt aus Vorstand?

4 Antworten

Mit dem Rücktritt eines Vorstandmitgliedes aus einem satzungsmäßigen Wahlamtes endet seine Tatigkeit als für den Verein vertretungsberechtigter Vertreter im Sinne §26 BGB.

Abwahlen sind eigentlich nur bei satzungsmäßiger Grundlage möglich. Jedoch sollten solche Formulierungen in Satzungen gemieden werden.

Vielmehr sollte dann besser von vorgezogenen Neuwahlen gesprochen werden.

Bitt vermeide Formulierung, dass sich jemand zu irgend etwas wählen lassen will.

Vielmehr ist es so, dass jeder zu einem satzungsmäßigen Wahlamt bei einer anstehenden Wahl kandidieren kann, so die Satzung oder andere Grundsatzdokumente eine Kandidatur nicht ausschließen.

Dabei ist es unerheblich, ob er zuvor ein satzungsmäßiges Wahlamt ausgeübt hat oder nicht,

Günter

Solche Fälle sind in der Satzung niedergelegt. Wenn die Vereinssatzung das ausschließt, kann er nicht wiedergewählt werden.


Jacky1806 
Beitragsersteller
 15.02.2020, 17:37

Das steht bei uns leider nicht so drin. bei uns steht nur das die Amtsdauer des Vorstandes so lange läuft bis ein neuer Vorstand ordnungsgemäß gewählt wurde

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Wie schon geschrieben, steht das meistens in der Satzung. Wenn nicht, ist die Frage warum er abgewählt würde und warum ihn die selben Personen nochmal wählen würden.

Lg