Wer ist Vertragspartner bei Autoleasing?
Hallo, ich habe im August 2022 einen SUV als Leasing-Fahrzeug erworben. Damals wurde als Lieferung "voraussichtlich Oktober 2023" im Vertrag eingetragen. Der Verkäufer hatte allerdings gemeint, so lange wird es wohl nicht dauern. Aber das ist nicht Bestand meiner Frage. Das Fahrzeug kam bis heute nicht.
Ich weiß, dass ich sechs Wochen nach Ablauf des voraussichtlichen Lieferdatums, 31.10.2023, Verzug anmahnen kann, also am 13.12.2023. Nun meine Frage: Wen soll ich anmahnen, den Händler oder das Leasing-Unternehmen? Ich will zunächst ohne Rechtsbeistand anmahnen. Danke für klare Antworten.
2 Antworten
Salue
Bei einem Leasing kauft die Leasingbank das Auto bei einem Händler ein und vermietet es dann an den Leasingnehmer. In einem Vertrag zwischen der Bank und dem Autohaus ist dann auch festgelegt, zu welchen Bedingungen das Autohaus den Wagen nach dem Leasing zurücknehmen muss.
Du hast einen Langzeit-Vertrag mit der Leasingbank abgeschlossen. Die Vertragsbestimmungen zwischen der Bank und dem Autohaus betreffen Dich nicht.
Im Leasingvertrag wird allerdings eine Klausel sein, die den Lieferverzug betrifft und den Du hinnehmen musst.
Tellensohn
Zwei Antworten, aber konträr. Ich weiß, dass ich den Verzug nach sechs Wochen anmahnen kann, aber wen soll ich anmahnen, das Autohaus oder die Leansingbank?