Wer ist im Recht privatverkauf?

einandereruser  28.08.2024, 08:04

Hattest Du die Sachmangelhaftung (früher Gewährleistung) mit einer wirksamen Formulierung ausgeschlossen?

Sev1731 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 08:56

nein weil alles einwandfrei funktioniert hat . Ich hatte noch nie Probleme bei Kleinanzeigen 🥹

5 Antworten

Nun ja, die Käuferin hat schlechte Karten, denn

sie muss beim Privatkauf nachweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Übergabe an den Paketdienst bzw bei Abholung der Ware wenn sie bei Dir vorbei kommt) vorgelegen hat. Gelingt dem Käufer dieser Nachweis nicht, scheiden Mängelansprüche aus.

Du kannst Dich also beruhigt zurücklehnen. Die Polizei hat mit dem ganzen Vorfall nichts zu tun.

Trotzdem ist es sinnvoll, schon in das Angebot den Gewährleistungsausschluss aufzunehmen.

Der Gegenstand wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.

Die Haftung auf Schaden­ersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahr­lässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unbe­rührt.

Dann lass sie zur Polizei gehen, damit kommt sie nicht durch.


juergen63225  28.08.2024, 07:17

Polizei interessiert das überhaupt nicht, selbst wenn sie im Recht ist und du Garantie etc NICHT ausgeschlossen hast.

Sie muss sich einen anwalt suchen .. ist zivilrecht, kein Betrug.

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Soweit ich weiß ist das eine typische Betrüger Masche. Haben andere aus meinem Umfeld oft erlebt. Sie wird dir den Staubsauger auch nicht zurück schicken, nachdem du das Geld zurück schickst und es angekommen wäre. So betrügen Betrüger meist über Kleinanzeigen. Aber who knows. Musst letztendlich du wissen, was du tust. Ich vermute hier nur.

Ich würde sie auch zur Polizei gehen lassen.

Das sind ja nicht 5€, wie bei einem T-Shirt oder so.

Wenn du in der Anzeige geschrieben hast: Privatverkauf, keine Garantie, keine Rücknahme, dann könnte sie damit durchkommen, auch wenn sie nur zu blöd ist das ding zu bedienen.

Wenn du es ausgeschlossen hast, dann nicht.

Und Geld zurück solltest du nur schicken wenn sie es unbeschädigt auf ihre Kosten zurückgesendet hat.