Wer ist im Recht privatverkauf?
Guten Abend, ich habe am 06.08 über Kleinanzeigen einen voll funktionstüchtigen ( von mir 3 höchstens 4 mal benutzt ) saugroboter verkauft . Bevor ich ihn online stellte hab ich ihn wie man das so macht noch mal ausgetestet und es lief alles wie es sollte . Ich habe am nächsten Tag direkt via Hermes von der Tankstelle aus versendet und der saugroboter ist innerhalb von ein paar Tagen bei der Käuferin angekommen . Jetzt am 27.08 meldet sich die Käuferin bei mir und sagt mir , dass sie das Geld zurück haben möchte weil der Staubsauger nicht funktionieren würde und sie mir nach Erhalt des Geldes den Staubsauger wieder zurück senden würde .
mich sagte ihr, dass ich ihr mit Sicherheit kein Geld zurück senden werde und wenn der Staubsauger jetzt defekt ist würd ich ihn auch sicherlich nicht zurück wollen . Sie meldet sich 3 Wochen später bei mir und sagt mir , dass er kaputt ist ???? Wenn ich etwas kaufe und merke , dass es defekt ist dann melde ich mich automatisch SOFORT bei dem Verkäufer und sage ihm , dass die Ware die ich gekauft habe kaputt ist . Und nicht erst 3 Wochen später . Jetzt droht sie mir mit der Polizei wenn ich ihr das Geld nicht zurück sende …
Hattest Du die Sachmangelhaftung (früher Gewährleistung) mit einer wirksamen Formulierung ausgeschlossen?
nein weil alles einwandfrei funktioniert hat . Ich hatte noch nie Probleme bei Kleinanzeigen 🥹
5 Antworten
Nun ja, die Käuferin hat schlechte Karten, denn
sie muss beim Privatkauf nachweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Übergabe an den Paketdienst bzw bei Abholung der Ware wenn sie bei Dir vorbei kommt) vorgelegen hat. Gelingt dem Käufer dieser Nachweis nicht, scheiden Mängelansprüche aus.
Du kannst Dich also beruhigt zurücklehnen. Die Polizei hat mit dem ganzen Vorfall nichts zu tun.
Trotzdem ist es sinnvoll, schon in das Angebot den Gewährleistungsausschluss aufzunehmen.
Der Gegenstand wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.
Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt.
Dann lass sie zur Polizei gehen, damit kommt sie nicht durch.
Soweit ich weiß ist das eine typische Betrüger Masche. Haben andere aus meinem Umfeld oft erlebt. Sie wird dir den Staubsauger auch nicht zurück schicken, nachdem du das Geld zurück schickst und es angekommen wäre. So betrügen Betrüger meist über Kleinanzeigen. Aber who knows. Musst letztendlich du wissen, was du tust. Ich vermute hier nur.
Ich würde sie auch zur Polizei gehen lassen.
Das sind ja nicht 5€, wie bei einem T-Shirt oder so.
Wenn du in der Anzeige geschrieben hast: Privatverkauf, keine Garantie, keine Rücknahme, dann könnte sie damit durchkommen, auch wenn sie nur zu blöd ist das ding zu bedienen.
Wenn du es ausgeschlossen hast, dann nicht.
Und Geld zurück solltest du nur schicken wenn sie es unbeschädigt auf ihre Kosten zurückgesendet hat.
Polizei interessiert das überhaupt nicht, selbst wenn sie im Recht ist und du Garantie etc NICHT ausgeschlossen hast.
Sie muss sich einen anwalt suchen .. ist zivilrecht, kein Betrug.