Wer ist für Kinderlärm ab 22.00 Uhr zuständig?
Also irgendwie fühle ich mich grad von allen Anlaufstellen alleingelassen:
Also: Über uns ist eine neue Familie mit 2 kleinen Kindern eingezogen, die innerhalb der gesetzliche Nachtruhe (meistens zwischen 22:00 und 01:00) trampelnden Lärm verursachen. Ein freundlicher Brief zur Vermeidung der Lärmbelästigung hat nichts gebracht.
Eine Beschwerde bei der Hausverwaltung führt erfahrungsgemäß dazu, dass diese einen Brief schreibt und mich bei erneuter Lärmbelästigung auf die Polizei verweist. Habe also die Polizei bei akuter Lärmbelästigung nachts angerufen und die die meinten, die wären nicht zuständig, sondern die Hausverwaltung. Ein hin und her also.
Letztlich habe ich die Sache auch dem Ordnungsamt der Stadt geschildert, die jedoch meinte, ich solle das Gespräch suchen, wobei ich doch bereits den Nachbar brieflich benachrichtigt habe und dies zu keine Erfolg geführt hat, daher vermute ich, dass auch ein Gespräch nichts bringen wird.
Falls dies nichts bringe sollte, solle ich mich wieder an die Hausverwaltung wenden. Ich werde also wieder auf jemand anderes verwiesen.
Also wer ist denn jetzt zuständig?
7 Antworten
Die Hausverwaltung ist zuständig. Aber was sollen sie machen außer reden? Lärmprotokoll und mietminderjng bleibt dir nur.
Kommt auf den Lärm an, wie oft und welche Uhrzeit und wie alt die Kinder sind.
Nein, das kommt auf gar nichts an. Kinderlärm musst du aushalten oder wegziehen. Steck dir Oropax in die Ohren.
"Auch Kinder müssen sich an die gesetzlichen Ruhezeiten halten. Viele Bundesländer haben zwischen 22 und 6 Uhr eine Nachtruhe festgelegt, weiterführende Regelungen, zum Beispiel zur Mittagsruhe, sind häufig im Mietvertrag oder in der Hausordnung zu finden.
Alle Bewohner müssen während der vorgeschriebenen Ruhezeiten die Zimmerlautstärke einhalten. Babys und Kleinkinder sind von dieser Regelung ausgenommen. Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek bestätigt in seinem Urteil vom 23.07.2003 (Az.: 712 C 175/03), dass der Lärm durch Kleinstkinder auch während der Nacht- und Mittagsruhe von den Hausbewohner zu akzeptieren ist."
https://www.allrecht.de/alles-was-recht-ist/kinderlaerm-im-mietshaus/
Frage nicht verstanden?
Über uns ist eine neue Familie mit 2 kleinen Kindern eingezogen,
Falsch! Wir haben erst 5% gemindert, dann 10%. Der Anwalt des Vermieters hat sich alle Lärmprotokolle, Dezibelaufnahmen als auch Videos angeschaut und dem Vermieter mitgeteilt, dass die Kürzungen berechtigt sind. Man muss nicht unbegrenzt Kinderlärm hinnehmen. Da gibt es sogar ein Urteil des obersten Gerichts (bgh) ein Urteil. Bitte keine Falschinformationen verbreiten.
Kinderlärm ist rund um die Uhr erlaubt. Da kannst du nur dort ausziehen.
Meist gibt es in den Gemeinden Satzungen, due Ruhezeiten vorschreiben. Für die Einhaltung ist primär das Ordnungsamt, nach Dienstschluss die Polizei zuständig. Die können nicht einfach auf die Hausverwaltung verweisen. Wenn die Beamten sich einfach für unzuständig erklären, würde ich schriftlich den Dienststellenleiter bitten, darauf hinzuwirken, dass zukünftig anders verfahren wird. Ggf. auch an die nächsthöhere Ebene. Man muss das nicht als Dienstaufsichtsbeschwerde bezeichnen, sondern kann das als freundliche Bitte formulieren. Dass daneben auch die Hausverwaltung auf Einhaltung der Regeln durch andere Mieter hinwirken muss, ist eine zivilrechtliche Angelegenheit, die an den Lärmschutzvorschriften der Gemeinfe nichts ändert.
Kinderlärm ist grundsätzlich zu tolerieren, und das auch nachts - insbesondere von Babys oder Kleinkindern. Sollten diese nach 22 Uhr nachts den Lärm jedoch durch aktives, aggressives Spielen verursachen und die Eltern nichts dagegen unternehmen, kannst du allerdings durchaus einen Unterlassungsanspruch durchsetzen. Wichtig ist, dass der Lärm das "Zumutbare" überschreitet. Zwischenzeitliche Trampel-Geräusche oder ein Weinen der Kinder, selbst wenn regelmäßig, wird noch als zumutbar betrachtet. Nicht zumutbar ist hingegen ein wiederholt aggressives, lautstarkes Spielen und Hüpfen innerhalb der Nachtruhe. Du solltest ein Lärmprotokoll anfertigen und genaustens protokollieren, welche Art von Lärm in welcher Extensität wie lange besteht.
Schalte einen Anwalt ein, der ein freundliches Schreiben an die Nachbarn aufsetzt. Durch die Einschaltung eines Anwalts wird die andere Partei merken, dass du es ernst meinst. Die Erfolgsaussichten sind jedoch gering. Eventuell käme auch ein Mietmangel in Betracht - die Voraussetzungen hierfür sind jedoch extrem hoch. Informiere dich mal im Internet über Mietmangel bei Kinderlärm.
Die Eltern natürlich
Man kann wegen Kinderlärm keine Miete mindern.