Wer ist der höchste Amtträger im Islam?

6 Antworten

Das ist Muhammad al-Mahdi, auch als zwölfter Imam bekannt:

Imam Mahdi (a.) heißt Muhammad ibn Hasan und ist der letzte der Zwölf Imame (a.) und erwarteter Erlöser. [...] Bei seinem Erscheinen wird er Insignien Imam Mahdis (a.) mit sich führen und zahlreiche Wunder vollbringen. Er wird sämtliche Sprachen der Erde sowohl aller Menschen als auch anderer Geschöpfe sprechen. Seine Rückkehr ist gekoppelt an die ebenfalls erwartete Rückkehr Jesu (a.). Sie erfolgt nach den Zeichen der Wiederkunft Imam Mahdis (a.), die sein Erscheinen ankündigen.

Dieser lebt in der Verborgenheit. Es gibt natürlich Gelehrte im Islam. Die höchste Instanz ist ein Mardscha:

Mardschaʿ-e Taghlid [...] bedeutet absolute Quelle/Instanz der Nachahmung und ist die höchste Bezeichnung eines zwölfer-schiitischen Religionsgelehrten für das Amt des höchsten Juristen. [Wikipedia]

Zu den bisherig anerkannten gehören:

  • Mortaza Ansari (1799–1864)
  • Mohammad Hasan Schirazi (1815–1895)
  • Hossein Ali Borudscherdi (1875–1961)

Von Teilen der Muslime werden folgende hoch angesehen:

  • Ali al-Sistani
  • Ali Khamenei

Und noch ein paar weitere.

An erster Stelle sind Allah und der Prophet Muhammed (saw).

Keine Position und kein Amt haben das Recht sich dem Koran oder Sunnah des Propheten zu widersetzten.

Danach kommt der Khalif, was soviel bedeutet wie der Vertreter des Propheten. Der Khalif gilt als Oberhaupt der Muslime.

Die Osmanischen Sultane stellten die letzten Khalifen und nach dem Zerfall des Osmanischen Reichs wurde dieser Bund, welcher die Muslime als eine Ummah zusammenhielt, zerstört.

Die Legitimität eines Khalifen geht dabei über die Grenzen des Landes und seines Einflussbereiches hinaus und betreffen die gesamte Ummah.

So hatten die Osmanischen Oberhäupte einerseits den Titel des Sultans, dessen Einflussbereich sich nur über das eigene Reich ausdehnte, und andererseits den Titel als Khalifen, dem Muslime weltweit gehorsam leisteten.

So haben beispielsweise Muslime im von den Engländern besetzen Indien sogar für den Khalifen gestreikt, sodass viele Städte regelrecht stillstanden und somit die Engländer unter Druck gesetzt wurden. Ähnliche Ereignisse gab es auch beispielsweise in den vom Westen Kolonialisierten Afrika.

Um zu verhindern, dass diese Sultane/Khalifen eben gegen die an erster Stelle stehenden Gesetze Allahs und des Propheten Muhammad (saw) verstoßen, hatten zb. die obersten Gelehrten im Osmanischen Reich die Legitimität den Sultan mit einer Fatwa von seinem Thron abzusetzen, wenn dieser zuwider des Islams agierte.


Es gibt verschiedene Islame, d.h. Rechtsschulen.

Jeder hat seinen eigenen Guru - und glaubt daran.

Sunniten - Schiiten - Ahmadija ....

Die verschiedenen Glaubensrichtungen des Islam und die Rechtsschulen sind sich ja selbst uneins.

Aus den regionalen Zentren früher Jurisprudenz bildeten sich in den ersten islamischen Jahrhunderten Rechtsschulen (madhahib, sing. madhhab) heraus, die sich methodisch wie dogmatisch unterschiedlich stark voneinander unterschieden. Vier von ihnen erwiesen sich als dauerhaft und erkannten sich schließlich gegenseitig an. Es sind dies die vor allem in Nordafrika vorherrschende malikitische, die hauptsächlich in den ehemaligen osmanischen Provinzen und in Zentralasien maßgebliche hanafitische, die insbesondere in Indonesien dominierende schafiitische und die vor allem in Saudi-Arabien in Gestalt des Wahhabismus wiedererblühte hanbalitische Rechtsschule. Neben diesen sunnitischen Rechtsschulen stehen die Rechtslehren der schiitischen Glaubensrichtungen, die als eigenständige Rechtsschulen betrachtet werden können.

Heute besteht die Tendenz, allgemein acht madhāhib als rechtmäßig anzuerkennen:

  • vier sunnitische, nämlich Hanafīya, Mālikiya, Schāfiʿīya und Hanbalīya,
  • zwei schiitische, nämlich Dschaʿfarīya und Zaidīya
  • die Ibādīya und
  • die Zāhirīya

Gestritten wurde über den sogenannten Qunūt, ein spezielles Bittgebet um göttliche Gnade und Rechtleitung, und die Frage, ob er beim Morgengebet Pflicht ist. Während Schafiiten und Malikiten dies bejahen, meinen Hanafiten und Hanbaliten, dass er abrogiert sei, und lehnen ihn ab. Ein weiterer Streitpunkt ist die Frage, ob die Basmala am Anfang der Fātiha laut gelesen werden muss oder nicht. Während Hanafiten und Hanbaliten dies ablehnen, wird die laute Lesung von Schafiiten befürwortet. Malikiten lassen sie ganz weg. Unterschiedliche Auffassungen existieren hinsichtlich der Handhaltungen beim Gebet. Während zum Beispiel nach der Mehrheit der Madhāhib der Betende bei der stehenden Position (qiyām) nach dem beim Eintreten in den Weihezustand die Arme vor den Körper legen soll, lassen die Malikiten und die Schiiten der dschaʿfaritischen Richtung die Hände nach unten hängen.

Unterschiede gibt es bei den Dingen, die dem Gebet vorausgehen, dem Gebetsruf und der rituellen Reinigung. Die Schiiten fügen sowohl beim Adhān als auch bei der Iqāma die beiden Formeln Ašhadu anna ʿAlīyan walīyu Llāh („Ich bezeuge, dass Ali der Statthalter Gottes ist“) und Ḥaiya ʿala ḫayri l-ʿamal („Eilt zur besten Handlung“) ein, während die sunnitischen Lehrrichtungen diese Formeln ablehnen. Schafiiten, Hanbaliten und Mālikiten rezitieren bei der Iqāma den Takbīr nur zwei Mal und die Schahāda ein Mal, während die Hanafiten und die Schiiten die Anzahl dieser Formeln wie beim Adhān verdoppeln.

Was die rituelle Reinigung vor dem Gebet anlangt, so ist es nach Auffassung der vier sunnitischen Lehrrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, anstelle des Waschens der Füße die Schuhe zu überstreichen, während die dschaʿfaritische Lehrrichtung diese Praktik ablehnt. Nach Auffassung der Schafiiten erfordert die rituelle Reinigung eine eigene Absichtserklärung, während die Hanafiten diese nicht für notwendig halten.

Umstritten sind die Tarāwīh-Gebete. Während die sunnitischen Lehrrichtungen sie befürworten, werden sie von den schiitischen Madhāhib abgelehnt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Madhhab

Was heraus kommt, ist das:

  • Ach, das sind ja Salafisten und keine Muslime ...
  • Ach, das sind ja Sunniten und keine Muslime ...
  • Ach, das sind ja Schiiten und keine Muslime ...
  • Ach, das sind ja Ahmadiyya und keine Muslime ...
  • Ach, das sind ja Wahabiten und keine Muslime ...
  • Ach, das ist ja Khomeini und nicht der Prophet ...
  • Ach, das ist ja Uthman und nicht der Prophet ...
  • Ach, das ist ja Pierre Vogel und nicht der Prophet ...
  • Ach, das ist ja Marcel Krass und nicht der Prophet ...

Auf diese Weise machen Muslime diejenigen schlecht, die etwas getan/gesagt haben, das ihnen nicht paßt oder von dem sie sich rausreden wollen.

Keiner will's gewesen sein. Es waren immer die Anderen. Typische Sektiererei.

Schlußendlich ist zu sagen: Im Islam gibt es keinen einheitlichen Amtsträger.

SucukGoenner  17.09.2021, 15:46

Gut, dass 80 Prozent der Muslime einen Islam folgen, und sich alle als Muslime sehen.

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Es kommen mehrere in Betracht (das ist eines der Dinge, die den Islam schwer greifbar machen):

  • Der Mahdi (der hat das Problem, dass er noch nicht da ist - wahrscheinlich hat sein Zug Verspätung - GDL-Streik, Du verstehst)
  • Der Kalif (wobei man da fragen müsste: ...welches Kalifats?)
  • Ayatholla Khomeni (der hat das Problem, dass er schon tot ist)
  • Fetullah Gülen (für die meisten seiner Anhänger - Der hat aber das Problem, Erdowahn zum Feind zu haben und im Land der Gottlosen, USA zu leben)

Du siehst: Es ist keiner so richtig - Vielleicht macht AlJazeera ja mal eine Casting-Show: "MSHAIS - Muslime suchen den höchsten Amtsträger im Islam." - Bewerben dürften sich allerdings nur Prediger!

Ali Chamenei - Ajatollah - im Iran. (Ajatollah - wichtigstes religiöses Amt bei den Schiiten)

Schawki Ibrahim Allam - Grossmufti - (Grossmufti - wichtigstes Amt bei den Sunniten)


mulan2255  17.09.2021, 18:49
  1. es gibt keinen Papst oder sonstiges weltweit führendes Oberhaupt aller Muslime.
  2. es gibt kein priestertum im islam
  3. Sheikh Shauqi Allam ist Großmufti von Ägypten. Die muslimischen Länder haben ebenfalls jeweils ihren Großmufti. Das ist allerdings kein Oberhaupt der Muslime sondern derjenige, dessen Rechtsgutachten als die (ge)wichtigsten angesehen werden. Diese Fatwas sind bei Sunniten nicht verbindlich.
  4. bei Schiiten gilt Großayatullah Khamenei vor allem im Iran als maßgebliche Instanz. Aber auch er hat keinerlei Einfluss auf den glauben eines Menschen. Er kann nur zu Rechtsfragen Fatwas (analog zum Großmufti) erlassen. Da zumindest bei 12er-Schiiten (Jaafariyya, auch Imamiya genannt) es üblich ist, den möglichst Wissendsten als Instanz zu wählen, nach dessen Richtlinien man sich orientieren möge, so gibt es aber noch eine Reihe mehr solcher höchsten Instanzen. Viele Iraker folgen eher Großayatullah Sistani, im Libanon ist es Großayatullah Fadhlallah, in … usw. Also auch kein allgemeines Oberhaupt wie ein Papst in Sicht.
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