Wer ist bei einem Kinderkonto der Kontoinhaber?

2 Antworten

Das Konto läuft auf Namen des Kindes und dadurch auch beispielsweise bezüglich Einkomen und Steuern auf dessen Namen. Oder ist auch sicher, falls die Eltern in Insolvenz gehen, da es rechtlich nicht deren Geld ist.

Die Erziehungsberechtigten sind bis zur Volljährigkeit als Bevollmächtigte hinterlegt und können zugreifen und Dinge anweisen, in welchem Umfang sie das dürfen ist aber auch rechtlich festgelegt.

Das Kind, aber bei gemeinsamen Sorgerecht sind beide Elternteile als (allein) Bevollmächtigte hinterlegt.