Wer hat Vorrang, wer macht etwas falsch?

3 Antworten

§ 7 Absatz 5 StVO:

In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

Du musst also überprüfen, dass du beim Fahrstreifenwechsel niemanden gefährdest. Wenn der Audi zu dem Zeitpunkt noch nicht geblinkt hat, konntest du seine Absicht nicht erkennen.

Allerdings müsstest du den Fahrstreifenwechsel nach § 1 Absatz 2 StVO abbrechen, wenn es sonst zu einem Unfall kommen würde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Hey,

Das ist keine Vorrangsregelung, da ihr euch ja beide auf der rechten Spur befandet und nach links rausziehen wolltet.
Ich denke es würde im Falle eines Unfalls auf eine Teilschuld von beiden herauslaufen, obwohl dem Audi-Fahrer mit Sicherheit eine größere Schuld zukommt (aggressive Fahrweise etc).
§1(2) StVO - Gegenseitige Rücksichtnahme.

lg

Keiner hat Vorrang. Beide wechseln gleichzeitig auf die für die freie Spur. Hier gilt klassisch § 1 StVO die gegenseitige Rücksichtnahme.

Ein Unfall ist ja auch nicht passiert.