Wer hat Erfahrung mit dem ATLAS Verlag (Weil am Rhein/CH-Lausanne) und der ASTERIX-Spielkartenbox?

16 Antworten

Vorgeschichte: Bestellkarte geprüft, nix gefunden, für 2.99 bestellt. Bezahlt. Dann die Abosendungen... Zwei Briefe geschrieben. Hier der Dritte:

An den xxxxx Verlag Liebe Mitarbeiter des xxxxx-Verlages,

so wie ich die Sache sehe, haben Sie sowohl mit dem Lesen Ihrer eigenen Schriftstücke, als auch mit meinem letzten Brief an Sie, gewisse Schwierigkeiten. Aus diesem Grund möchte ich Ihnen die Situation noch einmal erklären. Und da ich weiß, dass dieser Brief auf dem Schreibtisch eines, nennen wir es „Vorgesetzten“ landen wird, bereitet es mir sogar ein gewisses Maß an Freude ihn zu schreiben.

Warum Vorgesetzter? Ganz einfach. Weil niemand gerne Fehler macht. Und da ich den gesamten Schriftverkehr zwischen Ihnen und mir im Internet posten werde, kann ich mir vorstellen, dass Sie sich jetzt aber ganz genau überlegen, wie Sie am Besten reagieren werden.

Sie arbeiten mit Angst und Druck, den Sie auf ahnungslose Mamis und Papis ausüben, durch Mahnungen und „letzte“ Mahnungen, etc., aber da muß ich Ihnen sagen, dass Sie mich mit sowas nicht schocken können. Googlen Sie mal Ihren Firmennamen, da sieht man direkt, wie seriös Sie sind.

So, aber jetzt zum Eigentlichen: Ihnen sind da ein paar kleine Fehler, und ein paar dumme Fehler und ein paar böse Fehler unterlaufen:

Der Erste ist, dass Sie geschrieben haben, dass auf dem Bestellbon steht, das es sich um ein Abonnement handelt. Das ist schlichtweg falsch. Und eine Lüge von Ihnen, um mich zu verunsichern. Netter Trick. Hat nicht funktioniert.

Zweiter Fehler: Sie haben geschrieben, dass ich das Abonnement gekündigt habe. Auch das ist so nicht richtig. Bei der 2. Abosendung an mich habe ich die Annahme verweigert, und ich habe Ihnen schriftlich mitgeteilt, das nie eine Abonnement bestanden hat. Was auch im juritischen Sinne ein himmelweiter Unterschied zu einer Kündigung ist. Es gab nie eine entsprechende Willensäußerung zu eine Abonnement von mir. ( Achtung Forumsleser: Hier handelt es sich um eine juristische Spitzfindigkeit! Wenn Sie etwas kündigen, aus Angst das es weiterläuft – Abo z.B. - was sie aber eigentlich nie bestellt / abgeschlossen haben, dann erkennen Sie nachträglich den Vertrag / Abo an und der Verlag, in dem Fall, hat ein Recht auf die bis dahin erbrachte Leistung. Also nicht kündigen, sondern widersprechen, sprich mitteilen, dass nie ein Vertrag bestanden hat!! Ganz wichtig, sonst müssen Sie bis zur Kündigung eben doch zahlen.)

Dritter Fehler: Sie sind der irrigen Annahme, dass wenn Sie mir einen Brief/Rechnung schicken, in dem Sie mir ein Angebot unterbreiten, und ich diesem Angebot nicht widerspreche, Sie automatisch einen Vertrag mit mir schließen. Über das Abonnement nämlich. Es tut mir Leid, obwohl... nicht wirklich, aber die Rechtslage in Deutschland, und da befinden wir uns gerade, sieht so aus, das für einen Vertragsabschluß eine beiderseitige, übereinstimmende Willensäußerung vorliegen muß. Und in dem Fall zwischen Ihnen und mir besteht sie nicht. Ich könnte jetzt mit Paragrafen-Klugscheißerei des BGB über Verträge und deren Voraussetzungen anfangen und auch nach ein paar BGH-Urteilen zu solchen Abofallen schauen, aber wenn man mal ein wenig im Netz schaut findet man schnell heraus, dass die Rechtsprechung schon ganz klar solchen Machenschaften einen Riegel vorschiebt.

Ich hatte Ihnen ja geschrieben, dass ich darauf warte, dass Sie mir eine gerichtliche Mahnung, über was auch immer für einen Betrag, schicken, und dass ich dieser dann widersprechen werde. (Dem Leser dieses Forums sei kurz erklärt, dass ich selbstverständlich die 2,99Euro für die mit dem Bestellbon bestellte Ware umgehend gezahlt habe. Die anschließende 1. Abosendung liegt im Schrank, nachdem ich dem Verlag mitgeteilt habe, dass er sie bei uns abholen lassen kann. Es besteht nämlich keine Notwendigkeit die nicht bestellte Ware zurück zu senden, zumal der Versand in die Schweiz 16 Euro kostet – auch ein netter Trick, um Ahnungslose dazu zu bewegen die Sachen nicht zurück zu senden, und lieber die 21,85 zu zahlen. Es steht ja so nett überall drauf, dass man die Ware „natürlich“ zurücksenden kann. Wobei man mit nichtbestellter Ware übrigens machen kann was man will – ohne zu bezahlen, solange der Verlag nicht darlegen kann, dass es sich um eine irrtümlich versandte Sendung handelt. Aber, um das auszuschließen habe ich ihm das schriftlich mitgeteilt und dem Verlag so die Möglichkeit gegeben, die Sendung wieder abholen zu lassen. Auf Kosten des Verlages wohlgemerkt.) Das bedeutet dann für Sie, aber das wissen Sie bestimmt, dass Sie dann dem Gericht darlegen müssen, das die Forderung gerechtfertigt ist. Und das – mit verlaub – können Sie nicht. Weil Ihre Geschäftsmethoden illegal sind. Und alleine aus dem Grund werden Sie schon keinen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen.


petermustermann  17.11.2012, 22:58

Hier gehts weiter:

Der vierte Fehler: Sie schreiben in dem letzten Brief / „Kontoauszug“ an mich, dass Sie mich darauf hinweisen, Zitat:„dass nicht mehr orginalverpackte Ware von der Rücksendung ausgeschlossen ist.“ Ach-Du-je... Da haben wir schon wieder einen Trick auf den jemand reinfallen wird. So... ein... Quatsch! (Ich muß die Ware sowieso nicht zurückschicken – ich hab sie nicht bestellt.) Solange es sich nicht um Tonträger oder Software handelt kann man sogar getragene Unterwäsche zurückschicken. Da so ein Satz im übrigen wettbewerbswidrig ist, kann er Abgemahnt werden. Oh, Abmahnungen können teuer sein, schnell mal etliche 100 Euro. (Dem Forums-Leser sei erklärt, dass man, wenn man von seinem gesetzlichen Rückgaberecht gebrauch macht, natürlich nicht mehr orginalverpackte Ware zurücksenden kann. Allerdings sollten die Verpackungsmaterialien möglichst vollständig sein und auch die Ware möglichst unbenutzt sein, sonst kann vom Verkäufer ein Wertersatz geltend gemacht werde, spricht man bekommt sein Geld zwar zurück, aber eben mit einem gewissen Abzug. Auf keinen Fall bedeutet es, dass ich die Spielsachen nur zurückschicken darf, wenn ich den Karton zugelassen habe.) Der Trick war schon deutlich raffinierter, muss ich sagen, aber nicht gut genug. Und noch dazu übrigens auch ein ganz schönes Ei, was Sie sich da gelegt haben. Man muss mit den Gruben, die man anderen gräbt immer höllisch aufpassen.

So, ich bin mal gespannt wieviel Geld an Porto und Arbeitszeit von Mitarbeitern Sie noch in ein Fass ohne Boden werfen wollen, in der Hoffnung ein paar Euro von mir zu bekommen. Die ich sicher nicht zahlen werde. Im Augenblick sind es 21.85Euro. Also mit Lohnnebenkosten gerechnet darf ein Mitarbeiter des Verlages, ich schätze mal, höchstens noch 5 Minuten mit „meinem“ Fall verbringen dürfen. Es sind ja bereits Versandkosten und Materialkosten für die zugestellte Ware, sowie Arbeitszeit zum Erstellen der Mahnung und des zweiten Kontoauszugsschreiben sowie Portokosten für beide angefallen. Außerdem haben mindesten zwei Mitarbeiter diesen recht langen Brief gelesen. Und reagieren natürlich jetzt darauf. Was Sie mir aber nicht in Rechnung stellen können, selbst wenn ich jetzt bei einer etwaigen 2. Mahnung zahlen würde, was ich aber sicher nicht tun werde. Welche Sie aber schreiben müssen, damit Sie den nächsten Schritt, die gerichtliche Mahnung (kostet in dem Fall 23,00Euro zzgl. Porto und Mitarbeiterkosten für die Bearbeitung) einleiten können. Da ich widerspreche, müssen Sie ersteinmal dem Gericht erklären, warum Sie ein Recht auf die Forderung haben, was Sie nicht können, und dann müssen Sie mich verklagen. Das kostet Anwalts- und Gerichtskosten, die Sie nur dann wiederbekommen, wenn Sie gewinnen. Die Chancen darauf sind aber verschwindend gering. In jedem Fall haben Sie schon jetzt Verlust gemacht, welchen Sie nie wieder rausholen können.

Was können Sie also tun? Nix. Den Fall vergessen. Das wäre vielleicht ein Problem fürs Ego, aber zumindest wirtschaftlich sinnvoll, und hoffen, dass dieses Forum nicht allzuviele lesen werden, weil das rote Zahlen verursacht.

Was können Sie noch tun? Einfach offen mit dem Thema umgehen und den Interessenten klar und deutlich mitteilen, dass Sie gerne ein Abo bestellen können, wenn Sie dies wünschen. Und eine Rücksendeadresse in Deutschland angeben, falls Sie widerrufen wollen. Das wäre eine Geschäftspraktik, die sicher besser funktioniert und zu einem rücksichtsvollen und respektvollen Umgang mit den Kunden führt. Die Hotline-Mitarbeiter wären dann auch weniger genervt, aggressiv und pampig, und es würden natürlich auch deutlich weniger Kunden anrufen und sich beschweren. Naja.

So verbleibe ich mit einem freundlichen Gruß xxx

(hier noch ein kleiner Hinweis für die Forums-Leser: Ich kann nur erzählen, wie ich das „Problem“ gelöst habe. Das muß aber jeder eigenverantwortlich für sich selbst entscheiden, wie er reagiert. Ich bin auch nur ein Forums-Leser, der hier mal seine Erfahrungen postet)

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Tja, ich habe nun schon über 12 Asterix-Spiele zu Hause und finde sie echt niedlich! Habe auch schon mal ein Spiel reklamiert und bekam prompt Ersatz. Ich habe auch noch mehr Serien von dieser Firma, viele sind aber nicht vollständig, weil ich irgendwann aufgehört habe zu sammeln. Alles in allem bin ich sehr zufrieden mit dem Verlag. Anrufen funktioniert auch, wenn mal was ist. Per E-Mail kündigen habe ich auch schon gemacht. Ging alles. Und auf der Webseite kann man sich auch einloggen, um zu kündigen oder weitere Serien zu bestellen. Und das schon über mehrere Jahre. Und die erste Sendung bekommt man immer fast geschenkt! :-)

Hallo, an alle Atlas-Verlag-Geprüften, ich gehöre auch dazu. Habe Anfang Sept. 09 einen Satz Deutschlandkarten zum Preis von € 1,99 bestellt. Das ist wahnsinnig günstig. Leider sind sie bis jetzt noch nicht angekommen. Es besteht ein reger E-mail-Verkehr, aber es kommen immer nur die gleichen Antworten, und zwar, dass sie jetzt meinen Auftrag erfaßt hätten. Der Erfolg - gleich n u l l . Komische Firma!!! Grüss - G. Herzog

Hallo, also ich finde es immer wieder krass, dass nur negative Sachen breit getreten werden und positive Sachen dann selbstverständlich sind. Wenn man beim Atlas Verlag anruft sind die Mitarbeiter sehr zuvorkommend und kündigen geht SOFORT und nicht erst nach einem Jahr! Ich habe viele Freundinnen die beim Atlas Verlag sehr zufrieden sind! Wenn man zu 'dumm' ist um die Karte richtig zu lesen ist man selber schuld! Gruss

Ich habe beim Atlas Verlag bis jetzt 3 Kollektionen bestellt. DDR Auto PKW, DDR Nutzfahrzeuge und Taschenuhren. Alle Kollektionen wurden ordnungsgemäß bedient. Kollektionen, die ich storniert habe, wurden ohne Widerspruch zurück genommen. Auch bei meinem Online-Banking gab es keine Probleme. Auch für meinen Brief, in dem ich eine sachliche Unkorrektheit kritisierte, bekam ich Recht zugesprochen. Atlas Verlag will die falsche Bezeichnung eines DDR-Nutzfahrzeuges in weiteren Publikationen korrigieren.