Wer hätte die Schuld?

3 Antworten

§ 7 Abs. 5 StVO besagt:

In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Dagegen haben beide verstoßen. Also sind auch beide Unfallverursacher. Es läuft auf eine wie auch immer gewichtete Schadensteilung hinaus.

Da bekommen beide eine Teilschuld zugesprochen

beide müssen schauen