5 Antworten

Es handelt sich nicht um bewusste Ansteckung. Zudem demonstriert man da freiwillig.

Wer einen anderen vorsätzlich mit einer Krankheit ansteckt, begeht eine Körperverletzung. Das ist eine Straftat. Wer weiß, dass er infiziert ist, und trotzdem mit anderen Menschen Kontakt hat, handelt grob fahrlässig. Das dürfte auch der Fall sein, wenn sich jemand aus einer behördlich angeordneten Quarantäne begibt und dabei einen anderen ansteckt.

Das Problem ist natürlich, den Nachweis zu führen, wer wen angesteckt hat und inwieweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Sollten diese Nachweise aber gelingen, dann dürften strafrechtlich und zivilrechtlich Konsequenzen folgen.

Dazu müßte der Nachweis der bewußten Ansteckung gelingen. D.h. man muß nachweisen können, dass eine konkrete Person von einer anderen konkreten Person bewußt/absichtlich angesteckt wurde.

Dann ist eine Strafverfolgung möglich.

Ja. Er sollte straf- und zivilrechtlich voll haftbar gemacht werden.


Bitterkraut  08.08.2020, 17:13

Wird er ja auch, wenn der Nachweis gelingt.

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Absolut! Wo wir dabei sind: wer so idiotisch ist, kann ja dann auch für Mögliche Behandlungskosten, Verfahrenskosten und Schadensersatz aufkommen. Sonst lernen die's nicht