Wer bezahlt erneuten Versand bei einer Retoure?

Agamemnon712  13.08.2024, 07:02

Wie viel haben die Schuhe gekostet?

Shrimpflation 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 07:04

Es waren drei Paar. Etwas über 400€

Agamemnon712  13.08.2024, 07:05

Hattest Du den Kaufvertrag vor der Rücksendung schriftlich widerrufen = wußte der Verköufer, daß die Retoure kommt?

Shrimpflation 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 07:23

Davon stand nichts auf dem Retourenetikett, was ich dem Paket beigelegt habe. Ich kann aber über deren Seite sehen, dass die Retoure als „Versandt“ markiert worden ist.

4 Antworten

Ich gehe jetzt mal stark davon aus, dass der Verkäufer bei erneuter Zustellung die Kosten trägt?

Du gehst davon aus, muss aber nicht

Deshalb immer vor Bestellung Impressum lesen, woher es kommt

Und

Ganz genau die AGBs und Versandkosten und Umtausch lese

Voooorher !!!!


Rechtswegen  13.08.2024, 08:34

ist doch logisch, wenn Verkäufer das haben will muss er auch dafür bezahlen

der kann doch nicht reinschreiben in die AGB "wenn ich dein Paket nicht annehme musst du noch mal schicken und dafür bezahlen"

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NackterGerd  13.08.2024, 08:36
@Rechtswegen

Der Käufer möchte doch bestellen.

Und hier möchte der Käufer umtauschen?

Dies ist kein verschulden des Verkäufers

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Rechtswegen  13.08.2024, 08:37
@NackterGerd

nee wahrscheinlich Misverständnis, das Problem ist doch, dass der Käufer schon einmal zurückgeschickt hat. das hat der Käufer auch bezahlt. jetzt war nur die Frage, ob er noch mal für eine Rücksendung bezahlen muss

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NackterGerd  13.08.2024, 08:42
@Rechtswegen

Klar muss er für die Rücksendung bezahlen

Ist ja nicht Pflicht dass der Online Shop die Xtra Kosten übernimmt

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Rechtswegen  13.08.2024, 08:44
@NackterGerd

Ist auch nicht Pflicht des Käufers, zweimal kostenpflichtig zurückzuschicken ;)

Verkäufer muss aber jetzt das Geld zurückzahlen. Wenn der die Schuhe nicht zurück will, ist das natürlich kein Problem.

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Du hättest den Vertrag vor Versenden der Retoure form- und fristgerecht widerrufen müssen.

Tatest Du dies nicht, ist das vielleicht die Erklärung für das Nichtentgegennehmen der Sendung.

Ich kann Dir nur dazu raten, Dich (papierschriftlich) mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen und den Kaufvertrag vor Fristablauf zu widerrufen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Rechtswegen  13.08.2024, 08:22

Hat doch geschrieben, hat form- und fristgerecht widerrufen 🤷 Ob der Zettel in Umschlag oder Paket liegt macht kein Unterschied

@Shrimpflation Wenn du rechtzeitig abschickst, reicht das. Wie lang der Brief braucht, ist egal

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Agamemnon712  13.08.2024, 08:26
@Rechtswegen
Hat doch geschrieben, hat form- und fristgerecht widerrufen

Wo?

Ob der Zettel in Umschlag oder Paket liegt macht kein Unterschied

In diesem Fall offensichtlich schon.

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Rechtswegen  13.08.2024, 08:31
@Agamemnon712

Hat Shrimplaftation auf deine Nachfrage geantwortet "Retourenetikett, was ich dem Paket beigelegt habe"

Macht es nicht. Das ist nur faktisch ein Problem, rechtlich nicht. TE muss dann mit Gericht weitermachen

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Shrimpflation 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 07:30

Gibt es ein Muster dafür was ich nehmen könnte? In Englisch wäre gut. Ich finde dazu irgendwie nichts. Und muss es wirklich in Papierform sein? Bis der Brief in den Niederlanden angekommen ist, ist die Frist vermutlich schon längst abgelaufen.

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PlanckEinstein  13.08.2024, 11:18
@Shrimpflation

Der Verkäufer muss dich über das Widerrufsrecht belehren und dir ein Musterformular zur Verfügung stellen, ansonsten beginnt die 14-tägige Frist nicht (§ 356 Abs. 3 BGB).

Du bist bei dem Widerruf an keine Form gebunden. Das muss nicht schriftlich erfolgen und du musst auch keine besonderen rechtlichen Formulierungen verwenden. Eine E-Mail mit dem Inhalt "Ich widerrufe den (bezeichneten) Kaufvertrag" reicht aus. Es gibt es aber auch ein Muster.

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Was stand in den AGB? Hast du den Vertrag widerrufen? Was willst du bei der Polizei? Das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit.

Du bekommst die schuhe ja bald wieder zurückgesendet. Du forderst den verkäufer auf dir ein ettiket für den erneuten versand zukommmen zu lassen. Wenn er nicht reagiert musst du dort ein Mahnverfahren starten und ggf. dort klagen. Dürfte aber den Aufwand nicht wert sein, von daher Schuhe selbst weiter verkaufen und beim nächsten mal bedenken, dass im Ausland kaufen problematisch sein kann.