Wer bezahlt den Strom auf dem Flur?

6 Antworten

Der Hausstrom, der auf den Gemeinschaftsflächen verbraucht wird, gehört genau wie Müllabfuhr, Straßenreinigung, Treppenreinigung etc. zu den sogenannten umlagefähigen Kosten.

Diese werden dem Vermieter nach Miteigentumsanteil am Gesamtobjekt (einfach ausgedrückt: nach anteiliger Wohnfläche) berechnet und dann auf den Mieter umgelegt.  Die Anzahl der Bewohner einer Wohnung spielt dabei keine Rolle.

im normalfall sollte es einen eigenen stromzähler für den allgemeinstrom geben. diese kosten, zu denen auch eine eventuelle zentralheizung fallen, werden dann in der regel durch die anzahl der mietparteien geteilt und mit der jahresabrechnung verrechnet.

in der regel dürften das so 500 bis 1000 kWh sein. gehen wir der einfachkeit mal von 180 bis 360 € im Jahr aus. geteilt durch 8 Parteien wären das 22 bis 45 € jährlich pro partei...

lg, Anna

Das ist sog. "Gemeinschaftsstrom".

Der wird separat gezählt und bei der Abrechnung durch die Anzahl der Mietparteien geteilt. Diesen Betrag zahlt dann jeder Mieter.

Die Steckdosen im Treppenhaus darfst du allerdings nicht für deine privaten Belange verwenden - Das wäre Stromklau.

Erst mal der Vermieter.

Er kann aber, wenn vertraglich vereinbart, diese Kosten, als Allgemeinstrom bekannt, auf die Mieter umlegen.

Wenn vertraglich nicht anders vereinbart nach der Wohnfläche.