Wer bestimmt wann das Misstrauensvotum stattfindet?

4 Antworten

Der Bundestag kann theoretisch jederzeit ein konstruktives Misstrauensvotum durchführen, dass heißt mit der Mehrheit der Mitglieder einen neuen Bundeskanzler wählen. (§67 GG)

Was du vielleicht eher meinst, ist die sogenannte Vertrauensfrage (§68 GG). Hierbei verknüpft der Bundeskanzler eine Abstimmung im Bundestag mit der Frage ob er noch die Unterstützung der Mehrheit hat (diese ihm das Vertrauen ausspricht), ist das nicht der Fall kann der Bundespräsident das Parlament auflösen. Das kann der Bundeskanzler auch theoretisch an einem beliebigen Zeitpunkt machen.

Beides natürlich nur wenn der Bundestag versammelt ist und alle Abgeordneten auch Zeit hatten anzureisen, daher muss es mit 48 Stunden vorlauf angekündigt werden.


SkibidiRizzl3r 
Beitragsersteller
 07.11.2024, 09:49

Und was ist wenn dieser Vertrauensfrage nicht zugestimmt wird? Wird dann das Parlament direkt aufgelöst? Oder erst wenn dann die Neuwahlen stattfinden?

TUrabbIT  07.11.2024, 10:48
@SkibidiRizzl3r

Wie gesagt, wenn die Vertrauensfrage verloren geht, im Sinne von "es gibt keine Mehrheit für den Kanzler" kann der Kanzler beim Bundespräsidenten dir Auflösung des Parlaments beantragen und dieser muss innerhalb von 21 Tagen darüber entscheiden. Der Präsident kann in der Zeit Gespräche führen mit den Fraktionen ob eine Weiterführung der Regierung oder Bildung einer neuen Regierung realistisch möglich ist.

Gibt es keine realistische Chance eine stabile Regierung ohne Neuwahlen zu erreichen, wird der Bundespräsident den Bundestag auflösen und Neuwahlen ansetzen.

Von Experte vanOoijen bestätigt

siehe GG

Art 68 

(1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.

(2) Zwischen dem Antrage und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen.

Misstrauensvotum: das ist ein Antrag der Opposition (ohne Aussicht auf Erfolg), einen neuen Kanzler vom bisherigen Parlament zu wählen

Vertrauensfrage: stellt der Kanzler und die führt zu Neuwahlen