Wer bekam eigentlich in der Volkskammer der DDR, im Nazi-Reichstag (1933-45) und auf Parteitagen der SED und NSDAP das Rederecht? Nur Regierungsmitglieder?
2 Antworten
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Im NS-Reichstag, der nach dem Reichstagsbrand in der Krolloper tagte, hatten nach meiner Kenntnis Hitler und Reichstagspräsident Göring das Rederecht.
Die Redner auf den Reichsparteitagen waren führende Nationalsozialisten, nicht nur Regierungsmitglieder. Zwei Beispiele: Julius Streicher, der Gauleiter von Mittelfranken, sprach auf dem Reichsparteitag 1934. Konstantin Hierl, der Führer des Reichsarbeitsdienstes, sprach auf dem Reichsparteitag 1938.
In der Volkskammer sassen auch Mitglieder der Blockparteien [ CDU, LDPD, NDPD ). Die durften zwar in der Volkskammer reden .Das Sagen hatte aber immer die SED.
Auf Parteitagen der SED durften auch einfache Abgeordnete reden.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe in der DDR gelebt, weiss eine ganze Menge darüber.