Wenn zwei Autos parallel nebeneinander genau die gleiche Geschwindigkeit haben, und es wird geblitzt wer kriegt die Strafe?

Das Ergebnis basiert auf 21 Abstimmungen

Alle beide 43%
Nur einer 24%
Keiner 24%
Andere Beweggründe 10%

11 Antworten

Nur einer

Diese Anlagen können nur ein Fahrzeug gleichzeitig messen.

Und es wird angezeigt, welches Fahrzeug genau gemeint ist.

Der zahlt, der andere geht leer aus.


Webclon 
Beitragsersteller
 30.08.2020, 11:21

Oder teilen sich die Summe wenns Freunde waren und ein Wettrennen machen wollten

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Webclon 
Beitragsersteller
 30.08.2020, 11:27
@feinerle

Ich hatte mal ein Kumpel der sein FS für 1 Monat verloren hatte also er wollte es klären ob ich ihm die Schuld auf mich nehmen kann damit er fahren kann... wollte mir 2000 € für 1 Monat nicht fahren. Habts dann nicht gemacht weil ich selber viel unterwegs bin, für hartz4ler wäre das bestimmt ein lukratives Geschäft gewesen

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feinerle  30.08.2020, 11:29
@Webclon

Ihr hättet euch beide strafbar gemacht, Wenn das rausgekommen wäre, wärt ihr beide mehr los gewesen als nur den Lappen.

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Webclon 
Beitragsersteller
 30.08.2020, 11:32
@feinerle

Deshalb ja so krummelige Sachen geh ich nicht ein, auch wenns mein Vater wäre oder mein Sohn der Taxifahrer wäre...

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feinerle  30.08.2020, 11:35
@Webclon

Wenns meinvater wäre oder Sohn? Frau? Tochter? Ja klar, mach ist.

Aber für niemanden sonst!

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Webclon 
Beitragsersteller
 30.08.2020, 11:38
@feinerle

Nö ich nicht.... ist doch gerade ein Widerspruch in sich.

Du sagst man könnte einiges verlieren... es ist strafbar??

Wenn du ein Richter wärst und dein Vater wäre vor Gericht da kannst du auch nicht die Schuld auf dich nehmen, oder Kittel ausziehen und für dein Vater die Strafe absitzen

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Keiner

Wenn auf dem Foto beide Autos zu sehen sind und die Messung nicht eindeutig zuzuordnen ist, kann keine Strafe verhängt werden, denn die würde ein Gericht gleich wieder kassieren.

Deshalb werden die Messungen von der Bußgeldstellle vorsortiert und es sind nicht gerade wenige, die dabei ohne Bußgeld aussortiert werden, weil die Aufnahme oder die Messung nicht gerichtsfest sind.

Je nachdem was auf den Bildern zu sehen ist. Der rechtliche Rahmen ist hier sehr eng. Sieht man das zweite Auto auf dem Bild, ist das Bild nicht verwertbar und es passiert gar nicht. Die Beweisführung muss hier eindeutig sein

Andere Beweggründe

Jener auf jener Fahrspur, auf die das Messgerät gerichtet war.
Das ist ein völlig klarer Fall.

Also nur einer, sollte ich ankreuzen.
Den Blitz sehen beide, aber gemessen wir meist nur einer.
Meist wird z.B. die Überholspur gemessen, weil der ja schneller ist (auch wenn beide zu schnell wären).


Opferlife  30.08.2020, 01:52

Bin mal auf ner 3 Spuren Straße innerorts ca. 80 bei erlaubten 50 gefahren. Auf der Strecke fahren fast alle über 50.

aber genau ich wurde beim überholen anderer Autos 10m aus einem parkenden Van heraus geblitzt. Kann es sein, dass ich geblitzt wurde, auch wenn andere zur gleichen Zeit auf gleicher Höhe über 50 fahren. Wieso richten die den Blitzer auf die rechte Busspur?

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DerBayer80  30.08.2020, 07:41
@Opferlife

Moderne Blitzer können parallel mehrere Spuren überwachen. Aber um ein verwertbares Bild zu bekommen darf halt niemand anderes darauf zu sehen sein

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Alle beide

Da der Blitzer schräg von vorn fotografieren wird, wird er beide Fahrzeuge und deren Fahrer erfassen, da sie parallel nebeneinander fahren. Wenn zudem die Induktionsschleifen auf beiden in Frage kommenden Spuren liegen, werden auch die Geschwindigkeiten beider Fahrzeuge erfasst. Daher werden an die Inhaber beider Fahrzeuge entsprechende Anschreiben geschickt. Sollten diese nicht gefahren sein, sind sie in der Beweispflicht, wer da stattdessen gefahren ist und die jeweiligen Fahrer werden entsprechend belangt.


JTKirk2000  30.08.2020, 08:43

Etwas interessantes hatte ich hingegen vor etwa einem Monat erlebt. Das betraf aber keine überhöhte Geschwindigkeit, sondern das überfahren einer Kreuzung bei Rotlicht. Ein Taxi vor mir stand an einer roten Ampel, schlich dann über die Haltelinie und bog gleich rechts ab. Der Blitzer fotografierte entsprechend langsam und so erfasste er vermutlich beim ersten Blitzen noch das Taxi wenn auch nicht mehr von vorn, und auf dem zweiten Bild war ich dann, als ich so stand, dass die Haltelinie noch vor mir war. Wenn das Taxi und damit auch der Taxifahrer auf den Blitzerbildern nicht identifiziert werden kann, wird er dafür nicht belangt werden, aber ich darf nicht belangt werden, weil auf dem zweiten Bild mit Sicherheit zu sehen ist, weil die Haltelinie eindeutig noch vor meinem Auto war.

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