Wenn Polizei/Kripo einen Verdacht haben, können/dürfen sie Daten von Büchereien/(Uni)bibliotheken einholen ...?

4 Antworten

Wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt, dann ja. Aber üblicherweise werden solche Daten nicht gespeichert. Bibliotheken sind eher an aktuellen Ausleihen (bzw. daran, dass die Bücher regelmäßig verlängert oder am Ende in ordentlichem Zustand zurückgegeben werden) interessiert. Oder daran, dass die Benutzer ggf. angefallene Gebühren (Mahngebüren; Gebühren für Ersatz beschädigter/verlorener Bücher) etc zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bibliothekar an einer Universitätsbibliothek seit 1989

Die Frage ist eher, ob solche Daten überhaupt vorliegen und wenn ja, für wie lange. Ich wüsste nicht, wozu die Bibliothek die Daten von bereits zurückgegebenen Büchern speichern sollte. Das könnte ein Problem mit der DSGVO geben, insbesondere, weil man anhand der Daten Profile erstellen könnte oder auch Art. 9 Daten dabei sein könnten.


September24 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 15:39

Artikel 9 Daten? Was ist das?

iQa1x  25.09.2024, 17:54
@September24

Ich wollte das nicht aus der DSGVO erst kopieren, Art 9 Abs 1:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt.
September24 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 19:36
@iQa1x

Danke. Und wann darf sowas dennoch gespeichert/abgefragt werden? Gibt es doch sicher Ausnahmen?

Wenn gegen dich ein offizielles Ermittlungsverfahren läuft, dürfen diese Damen und Herren von der Polizei, Kripo, Staatsanwaltschaft quasi alles über dich in Erfahrung bringen, was diese auch tun werden ☝️

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Klar. Um zu sehen, ob jemand etwas Illegales vorbereitet hat, können die das.


September24 
Beitragsersteller
 24.09.2024, 23:33

Aber sie brauchen einen begründeten Verdacht? Also ein Nachbar, der Polizist ist, kann nicht mal eben in seiner Mittagspause checken, ob die nette Nachbarin sich für Porno-Literatur interessiert?

Akka2323  24.09.2024, 23:37
@September24

Nein. Dann bekommt er Ärger. Es muss ein Ermittlungsverfahren eröffnet werden. Außerdem darf die nette Nachbarin sich für Pornoliteratur interessieren. Das ist noch nicht strafbar. Aber die kann man auch nicht in öffentlichen Bibliotheken ausleihen.

September24 
Beitragsersteller
 25.09.2024, 00:05
@Akka2323

Stimmt. Wenn, dann nur Sek.lit. i.d. Uni (Psycho, Soziologie oder so) ...