Wenn Polizei/Kripo einen Verdacht haben, können/dürfen sie Daten von Büchereien/(Uni)bibliotheken einholen ...?
... welche Bücher und andere Medien jemand ca. die letzten 1-2 Jahre ausgeliehen hat? Also wenn sie der Bücherei nur den Namen/Geburtsdatum geben können?
4 Antworten
Wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt, dann ja. Aber üblicherweise werden solche Daten nicht gespeichert. Bibliotheken sind eher an aktuellen Ausleihen (bzw. daran, dass die Bücher regelmäßig verlängert oder am Ende in ordentlichem Zustand zurückgegeben werden) interessiert. Oder daran, dass die Benutzer ggf. angefallene Gebühren (Mahngebüren; Gebühren für Ersatz beschädigter/verlorener Bücher) etc zahlen.
Die Frage ist eher, ob solche Daten überhaupt vorliegen und wenn ja, für wie lange. Ich wüsste nicht, wozu die Bibliothek die Daten von bereits zurückgegebenen Büchern speichern sollte. Das könnte ein Problem mit der DSGVO geben, insbesondere, weil man anhand der Daten Profile erstellen könnte oder auch Art. 9 Daten dabei sein könnten.
Ich wollte das nicht aus der DSGVO erst kopieren, Art 9 Abs 1:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt.
Danke. Und wann darf sowas dennoch gespeichert/abgefragt werden? Gibt es doch sicher Ausnahmen?
Ja. Einige. Ist aber trotzdem ziemlich streng. Lies selbst: https://dsgvo-gesetz.de/art-9-dsgvo/
Wenn gegen dich ein offizielles Ermittlungsverfahren läuft, dürfen diese Damen und Herren von der Polizei, Kripo, Staatsanwaltschaft quasi alles über dich in Erfahrung bringen, was diese auch tun werden ☝️
Klar. Um zu sehen, ob jemand etwas Illegales vorbereitet hat, können die das.
Aber sie brauchen einen begründeten Verdacht? Also ein Nachbar, der Polizist ist, kann nicht mal eben in seiner Mittagspause checken, ob die nette Nachbarin sich für Porno-Literatur interessiert?
Nein. Dann bekommt er Ärger. Es muss ein Ermittlungsverfahren eröffnet werden. Außerdem darf die nette Nachbarin sich für Pornoliteratur interessieren. Das ist noch nicht strafbar. Aber die kann man auch nicht in öffentlichen Bibliotheken ausleihen.
Stimmt. Wenn, dann nur Sek.lit. i.d. Uni (Psycho, Soziologie oder so) ...
Artikel 9 Daten? Was ist das?