Wenn man volle Erwerbsminderungsrente bekommt, kann man dann trotzdem jederzeit einfach wieder einen Vollzeitjob/eine Ausbildung aufnehmen?
Ohne das vorher eine gutachterliche Stellungnahme seitens der Rentenversicherung stattfinden muss? Und wenn sie nicht stattfinden muss, kann man sich dann einfach einen Job/eine Ausbildung suchen oder können die Arbeitgeber einsehen, dass man als arbeitsunfähig gilt? (Weil wenn dem so ist, wird man ja mit Sicherheit abgelehnt.)
(Frage aus Interesse. Bin nicht selbst betroffen.)
3 Antworten
Man kann jederzeit wieder arbeiten gehen.
Allerdings überprüft die DRV dann umgehend den Rentenanspruch.
Dann wird die Rente entweder entzogen oder das Einkommen als Hinzuverdienst angerechnet
Jeder darf arbeiten, wenn er das möchte. Gegebenenfalls wird aber die Rente überprüft.
Hallo Tamina01.
Ich weiß nicht, wie da die gesetzliche Regelung ist. Aber ich selbst bekomme Rente wegen MdE (nicht 100%) und gehe arbeiten. Habe auch eine Berufsausbildung gemacht.
Ein Medizinisches Gutachten zur Ermittlung der tatsächlichen Arbeitsfähigkeit gab es bei mir nie. Allerdings muss man bei der zahlenden Rentenversicherung angeben, dass man arbeiten geht, weil das auch für die Höhe der Rente eine Rolle spielt, soweit ich weiß. Und wenn man volljährig wird rechnen die nach Angabe der aktuellen Umstände nochmal nach, wie viel Rente man ab sofort bekommt - was in der Regel dann mehr ist.
Schöne Grüße