Wenn man 9 Klasse sitzen bleibt ...kann man aufhören?

13 Antworten

Das kommt offensichtlich auf's Bundesland an. So haben die offenbar in manchen Bundesländern 12 (sic!) Jahre Schulpflicht. Ich wollte es ja selbst nicht glauben, jedenfalls hätte ich, bevor ich das hier erfuhr und dann googelte, geschworen, dass in Deutschland die Schulpflicht spätestens mit 18 vorbei ist.

Ich würde also einfach mal beim zuständigen Schulamt nachfragen, wie das da, wo Du wohnst, geregelt ist. Wenn Du nicht gleich bei Deiner Schule nachfragen magst.


xMenschenkindx  12.12.2011, 23:51

Die Schulpflicht IST auch spätestens mit dem 18. Lebensjahr vorbei! Und überhaupt: Was hast Du denn da ergoogelt?

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Andretta  13.12.2011, 00:02
@xMenschenkindx

@ Menschenskind:

Deine Art, Kommentare zu verfassen, scheint mir deutlich überarbeitenswert. Aber nunja, Stil ist nicht jedem gegeben.

Auszug aus dem Schulgesetz des Bundeslandes Niedersachsen:

Niedersachsen:

§ 65 Dauer der Schulpflicht

(1) Die Schulpflicht endet grundsätzlich zwölf Jahre nach ihrem Beginn.

(2) 1Auszubildende sind für die Dauer ihres Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig. 2Wer an Maßnahmen der beruflichen Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen teilnimmt, kann die Berufsschule für die Dauer der beruflichen Umschulung besuchen.

In Sachsen-Anhalt sind es auch 12 Jahre. Andere Bundesländer kannst Du Dir bei Bedarf selbst ergoogeln. Wikipedia wird sicher auch Dir hierbei gerne behilflich sein.

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xMenschenkindx  13.12.2011, 20:30
@Andretta

Wie gesagt:

Die Schulpflicht IST auch spätestens mit dem 18. Lebensjahr vorbei!

  • Nach 12 Jahren Schulpflicht ist ein/e Schülerin in der Regel 18. Das liegt daran, dass im Allgemeinen ein/e Schüler/in im Alter von 6 Jahren eingeschult wird - dann also die Vollzeitschulpflicht beginnt!

    Aber gut, die Aussage "grundsätzlich 12 Jahre" kann in Einzelfällen zu einem anderen Ergebnis führen. Wenn ein Kind früher ein Jahr eingeschult wird, hört es auch früher auf. Ein später eingeschultes Kind braucht dann entsprechend länger.

Aber dass ein volljähriger Mensch vollzeitschulpflichtig ist, stimmt meiner Kenntnis nach nicht. Aber ich werde mich hier noch einmal schlau machen.

Wikipedia sagt hierzu:

"Die Schulpflicht in Deutschland ist eine gesetzliche Regelung, die ab einem bestimmten Alter Kinder, Jugendliche und Heranwachsende bis zu einem bestimmten Alter bzw. der Vollendung einer Schullaufbahn, spätestens jedoch bis zum Ende der Minderjährigkeit, dazu verpflichtet, eine Schule zu besuchen."

  • Es gibt einen Unterschied zwischen der Vollzeitschulpflicht und der (Teilzeit)Berufsschulpflicht!
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xMenschenkindx  13.12.2011, 20:35
@xMenschenkindx

**Wenn ein Kind früher ein Jahr eingeschult wird, ...

Korrektur: Wenn ein Kind früher eingeschult wird, ...

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Hallo cherrylady16,

es gibt in Deutschland eine insgesamt 10-jährige Vollzeitschulpflicht. Das heißt aber nicht, dass man bis zum 10. Schuljahr an der allgemeinbildenden Schule bleiben muss. Wenn Du insgesamt 10 Vollzeitschuljahre zusammenhast, dann darfst Du diese Schule verlassen. Dann aber logischerweise unter Umständen ohne einen Schulabschluss. Du bekommst dann ein Abgangszeugnis. Allerdings musst Du dann noch bis zu Deinem 18. Lebensjahr die Berufsschule besuchen. Und zwar unabhängig davon, ob Du tatsächlich einen Ausbildungsplatz bekommen hast. Lediglich, wenn Du statt dessen eine andere Vollzeitklasse (z.B. berufsbildene Schule, Berufskolleg ...), bist Du von der Berufsschulpflicht befreit.

Man kann aber auch nach nur 9 Jahren (z.B. mit Hauptschulabschluss nach Klasse 9) in die Berufsschule wechseln, wenn man einen Ausbildungsvertrag vorweisen kann. Ebenso ist ein Wechsel nach der erfolgreichen Klasse 9 auf eine andere Schule (auch Berufskolleg) möglich. Das war zwar nicht Bestandteil Deiner Frage, möchte es hier aber der Vollständigkeit halber erwähnen.

Schöne Grüße


xMenschenkindx  12.12.2011, 23:53

PS. In manchen Bundesländern beträgt die Vollzeitschulpflicht generell nur 9 Jahre.

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man kann eigentlich aufhöhren sobald keine pflicht mehr ist, aber ohne abschluss aufhöhren ist nicht ratsam. wenn man am gymnasium die 9. fertigmacht, also besteht hat man automatisch den hauptschulabschluss, es ist aber ratsam den quali zu machen.

Ja, aber nur wenn Du ien Ausbildungstelle hast, weil Du dann Berufsschulpflichtig wirst, ansonsten heißt es leider nur Wiederholen.

pflicht bis zu einem gewissen alter oder bis zu einem gewissen abschluss. wenn du die 9 geschafft hast, oder auf eine andere shcule gehst und dort deinen abschluss machst, kannste gehen. jedoch gehts eigentlich nicht mehr dümmer mein freund. willst lieber auf den bau und in 10 jahren arbeitsunfähig sein? welcome to the reality