Wenn jemand ein Verbrechen begeht und dann abgeschoben wird, diese Verbrechen im Herkunftsland aber nicht illegal ist wird er einfach freigelassen?

6 Antworten

Wer sich hier aufhält, der hat sich an die Regeln hier zu halten. Wenn er aber keine Strafe bekommt und stattdessen abgeschoben wird in sein Herkunftsland, dann bekommt er diese Strafe nicht. Solche Fälle gab's ja schon oft.

Leider gibt es hier viele falsche Antworten durch missverstandene Situationen. Für eine Straftat hier in Deutschland sind die Gesetze im Ausland, somit das Herkunftsland der Person, egal. Als Beispiel hierfür, sollte ein iranischer Mitbürger seine Frau in Deutschland festhalten und in der Verteidigung darauf plädieren, dass dies nach iranischem recht legal sei – ich weiß nicht ob es nach iranischem recht legal ist. So ist der Richterin und Staatsanwältin dieses egal, da nur das deutsche Recht hier in Deutschland gilt (Ausnahme europäisches Recht), ansonsten müssten sämtliche Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte nicht nur die Gesetzeslage im Inland sondern in allen anderen Ländern kennen. Dass dies mehr als umfangreich und unrealistisch ist, dieses zu können, sollte auf der Hand liegen. Insofern würde die Person in der Regel hier die Strafe absetzen, danach abgeschoben werden, es gibt auch die Möglichkeit, dass mit dem anderen Land vereinbart wird, dass er die Strafe dort absitzen muss, bzw weiter absitzt. Bei den missverstandenen Situationen geht es hier um einen personenaustausch

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – gelernter Rechtsanwaltsfachangestellter

hamberlona  12.08.2024, 18:12

Du hast die Frage nicht verstanden. Diese behandelt nicht die Fälle in denen erst die Strafe abgesessen und dann abgeschoben wird, sondern die Fälle in denen statt Haftantritt abgeschoben wird. Deine Aussage, dass in der Regel ersteres und nicht zweiteres stattfindet, beantwortet die Frage nicht.

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matze13924  12.08.2024, 19:11
@hamberlona "diese Verbrechen im Herkunftsland aber nicht illegal ist"

doch, hierauf nehme ich Bezug, denn ob das im Herkunftsland legal oder illegal ist spielt hier keine Rolle!

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Zuerstmal wählt man Merz nicht um solche Zustände in Deutschland zu verhindern.

Das ist die Diskussion.

Erst hier die Strafe absitzen und dann abgeschoben werden.
Sonst blieben die Verbrechen unter Umständen ungesühnt. Das sieht unser Rechtssystem nicht vor.

Ja, wird er. Selbst wenn das im Herkunftsland illegal ist, wird er dort freigelassen, denn er darf für die selbe Tat ja nicht zweimal bestraft werden. Er sitzt seine Strafe in Deutschland ab und wird dann abgeschoben.