Wenn jemand ein Grundstück betritt, darf der Besitzer ein Messer benutzen?

4 Antworten

Das ist ein Hausfriedensbruch, also ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf das Eigentum. Damit ist prinzipiell Notwehr nach § 32 StGB möglich.

Die Notwehrhandlung muss demnach geboten und angemessen sein.

Geboten heißt, dass sie notwendig ist, um den Angriff abzuwehren. Der Eigentümer muss also zuerst versuchen, dich anders vom Grundstück zu entfernen, etwa durch Aufforderungen.
Wenn das nicht ausreicht, kann er auch Gewalt und Drohungen anwenden, also prinzipiell auch ein Messer benutzen. Die Einschränkung ist hier die Angemessenheit, was weniger ist als die Verhältnismäßigkeit. Das Stechen mit dem Messer dürfte hier wohl wegen der relativ geringen Straftat nicht angemessen sein, das Drohen damit wohl schon.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura-Student im 4. Semester

Du darfst dich nur wehren wenn du direkt angegriffen wirst. Sonst nicht.

Das blosse Betreten deines Grundstücks ist kein Angriff, du kannst der Person einfach sagen das sie bitte das Grundstück verlassen soll. Ansonsten Polizei anrufen.

Das Messer darfst du zumindest nicht dafür benutzen durchzusetzen das die Person geht.

Wenn sie dich aktiv angreift (mit Fäusten oder anderem) dann und nur dann dürftest du das Messer benutzen. Das steht aber nicht in deinem Fall.


PlanckEinstein  18.08.2024, 12:20
Das blosse Betreten deines Grundstücks ist kein Angriff

Doch, ist es tatächlich. Das ist ein Angriff auf das Eigentum in Form eines Hausfriedensbruch, dagegen ist prinzipiell Notwehr möglich.

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Nein.

Da ist keinerlei Verhältnismäßigkeit gegeben.