Wenn ich mich für 23 Monate verpflichte bei der Bundeswehr habe ich dann trotzdem noch ein paar Wochen Zeit um auszusteigen wenn mir das gar nicht zusagt?

4 Antworten

Soweit ich weiß, sind die ersten sechs Monate Probezeit. Das heißt, dass das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten unbegründet aufgekündigt werden kann.

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, ich bin (noch) kein Experte!

Beim freiwilligen Wehrdienst, um den es sich bei den 23 Monaten wohl handelt, sind die ersten 6 Monate als Probezeit vorgesehen, in der beide Seiten, den Vertrag kündigen können.

6 Monate.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Soldat im aktiven Dienst