Wenn ich einen Nachmieter habe, der den Mietvertrag schon unterschrieben hat, bin ich dann raus?
Hallo,
folgende Sache, ich habe vor 2 Monaten meine Wohnung zum 31.07.24 gekündigt. Für einen Nachmieter habe ich gesorgt. Der Mietvertrag zwischen nachmieter und Vermieter ist auch schon unterschrieben. Die Wohnung wird finanziell öffentlich gefördert, heißt, es wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt. Der nachmieter hat diesen leider noch nicht erhalten.
Beim Mietvertrag vom nachmieter steht das der Vermieter, wenn er den WBS zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht vorliegen hat, den Mietvertrag zurück ziehen kann.
In meinem Mietvertrag steht nichts davon. Nur das die Kündigungsfrist laut gesetzlichen Bestimmungen gilt.
jetzt ist meine Frage, wenn der Vermieter zurück springen sollte, bin ich dann davon befreit ? Ich habe zum 01.08.24 schon eine neue Wohnung. Sonst müsste ich doppelt Miete zahlen. Aber der Vertrag für den neuen Mieter wurde ja schon unterschrieben ?! dann hab ich damit ja nichts mehr zu tun, oder ?
eine Kündigungsbestätigung habe ich auch noch nicht erhalten, weil der wbs ja nicht vorliegt.
Danke vorab für alle Antworten 🫶🏻
4 Antworten
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Wenn Du normale Kündigungsfrist hast, also 3 Monate, konntest Du Mitte Mai nicht zum 31.7.2024 kündigen, sondern Dein Mietverhältnis läuft bis zum 31.8.2024.
Mit der Möglichkeit, einen Nachmieter zu stellen, eröffnete sich Dir die Chance, doch schon 1 Monat früher raus zu kommen.
Nun hast Du tatsächlich einen Nachmieter finden können. Dieser hat natürlich schon frühest möglich den Vertrag unterschrieben, um sich die Wohnung zu sichern. Das hat aber nichts mit Deinem Mietverhältnis zu tun.
Der Vorbehalt mit dem WBS bedeutet, dass der Vermieter die Wohnung zwischenzeitlich nicht anderweitig vergeben darf, sondern auf den WBS warten muss, der doch bestimmt innerhalb der nächsten 1 bis 2 Wochen kommen wird. Falls er nicht kommt und der Vermieter von seinem Vorbehalt Gebrauch macht, hast Du keinen Nachmieter und Dein Mietverhältnis geht bis zum 31.8. Schlimmstenfalls zahlst Du doppelte Miete, hast aber einen Monat mehr Zeit, um die jetzige Wohnung zu räumen und die neue zu beziehen. Das reduziert Stress und spart u. U. auch sehr viel Geld. Möglicherweise mehr, als die eine Miete.
Sollte aber der neue Mieter, wie vereinbart, sein Mietverhältnis mit dem Vermieter am 1.8. beginnen, bist Du raus.
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Dann auf jeden Fall alles Gute. Wird schon rechtzeitig klappen.
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.....heißt, es wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt. Der nachmieter hat diesen leider noch nicht erhalten.
Beim Mietvertrag vom nachmieter steht das der Vermieter, wenn er den WBS zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht vorliegen hat, den Mietvertrag zurück ziehen kann.
Da steht es doch:
Solange der neue Mieter den WBS nicht vorgelegt hat, bist du noch der Mieter mit allen Pflichten.
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Ja, aber es geht ja darum das der nachmieter den Vertrag schon unterschrieben hat. Das steht ja in seinem vertrag. Nicht in meinem. Wieso muss ich denn dann die Haftung dafür übernehmen wenn er das nicht vorliegen hat? Da hätte der Vermieter doch sagen können, erst eine Unterschrift wenn alles da ist ?
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Vertrag ist aber erst gültig, wenn der neue Mieter den WBS vorgelegt hat. Mei, steht doch da...
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Du bist erst dann raus, wenn das neue Mietverhaeltnis tatsaechlich zustande gekommen ist. Bislang ist es das aufgrund des Vorbehalts noch nicht.
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der Mietvertrag zwischen Vermieter und nachmieter ist doch schon unterschrieben.
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Aber eben nur unter Vorbehalt. Wenn das den Vorbehalt begruendende Ereignis eintritt (er bekommt keinen WBS), ist der Mietvertrag nichtig.
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Du hast gekündigt, und bist raus.
Die Sache vom Vermieter, nicht deine.
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Ich hätte aber eigentlich eine Frist von 3 Monaten. Durch den nachmieter sind es jetzt 2. bin ich trotzdem raus ?
vielen Dank für die Antwort. Hab’s jetzt endlich mal dank deiner ausführten Antwort verstanden