Wenn ich einen Nachmieter habe, der den Mietvertrag schon unterschrieben hat, bin ich dann raus?

4 Antworten

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Wenn Du normale Kündigungsfrist hast, also 3 Monate, konntest Du Mitte Mai nicht zum 31.7.2024 kündigen, sondern Dein Mietverhältnis läuft bis zum 31.8.2024.

Mit der Möglichkeit, einen Nachmieter zu stellen, eröffnete sich Dir die Chance, doch schon 1 Monat früher raus zu kommen.

Nun hast Du tatsächlich einen Nachmieter finden können. Dieser hat natürlich schon frühest möglich den Vertrag unterschrieben, um sich die Wohnung zu sichern. Das hat aber nichts mit Deinem Mietverhältnis zu tun.

Der Vorbehalt mit dem WBS bedeutet, dass der Vermieter die Wohnung zwischenzeitlich nicht anderweitig vergeben darf, sondern auf den WBS warten muss, der doch bestimmt innerhalb der nächsten 1 bis 2 Wochen kommen wird. Falls er nicht kommt und der Vermieter von seinem Vorbehalt Gebrauch macht, hast Du keinen Nachmieter und Dein Mietverhältnis geht bis zum 31.8. Schlimmstenfalls zahlst Du doppelte Miete, hast aber einen Monat mehr Zeit, um die jetzige Wohnung zu räumen und die neue zu beziehen. Das reduziert Stress und spart u. U. auch sehr viel Geld. Möglicherweise mehr, als die eine Miete.

Sollte aber der neue Mieter, wie vereinbart, sein Mietverhältnis mit dem Vermieter am 1.8. beginnen, bist Du raus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Juliablub 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 15:12

vielen Dank für die Antwort. Hab’s jetzt endlich mal dank deiner ausführten Antwort verstanden

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bwhoch2  16.07.2024, 15:21
@Juliablub

Dann auf jeden Fall alles Gute. Wird schon rechtzeitig klappen.

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 .....heißt, es wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt. Der nachmieter hat diesen leider noch nicht erhalten.
Beim Mietvertrag vom nachmieter steht das der Vermieter, wenn er den WBS zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht vorliegen hat, den Mietvertrag zurück ziehen kann.

Da steht es doch:

Solange der neue Mieter den WBS nicht vorgelegt hat, bist du noch der Mieter mit allen Pflichten.


Juliablub 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 14:49

Ja, aber es geht ja darum das der nachmieter den Vertrag schon unterschrieben hat. Das steht ja in seinem vertrag. Nicht in meinem. Wieso muss ich denn dann die Haftung dafür übernehmen wenn er das nicht vorliegen hat? Da hätte der Vermieter doch sagen können, erst eine Unterschrift wenn alles da ist ?

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Toni2023  16.07.2024, 14:50
@Juliablub

Vertrag ist aber erst gültig, wenn der neue Mieter den WBS vorgelegt hat. Mei, steht doch da...

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Juliablub 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 14:57
@Toni2023

Da steht drin das der Vermieter den Vertrag zurückziehen kann, wenn der wbs nicht vorliegt. Nicht das er erst gültig ist wenn er denn hat. Zurückziehen und Gültigkeit ist ja ein unterschied

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Du bist erst dann raus, wenn das neue Mietverhaeltnis tatsaechlich zustande gekommen ist. Bislang ist es das aufgrund des Vorbehalts noch nicht.


Juliablub 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 14:41

der Mietvertrag zwischen Vermieter und nachmieter ist doch schon unterschrieben.

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DerCaveman  16.07.2024, 15:03
@Juliablub

Aber eben nur unter Vorbehalt. Wenn das den Vorbehalt begruendende Ereignis eintritt (er bekommt keinen WBS), ist der Mietvertrag nichtig.

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Du hast gekündigt, und bist raus.

Die Sache vom Vermieter, nicht deine.


Juliablub 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 14:28

Ich hätte aber eigentlich eine Frist von 3 Monaten. Durch den nachmieter sind es jetzt 2. bin ich trotzdem raus ?

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