Gewerbe gründen aber welche Form?
Ich will eine Werbeagentur oder Online Marketing Unternehmen eröffnen
gründen möchte ich alleine und vertrieb auch erstmal alleine
Ist ein Fantasie name bzw. möchte ich nicht meinen eigenen benutzen (Möchte meinen Nachnamen aber abgeändert)
Gründungskapital 1.200,- EUR
6 Antworten
Wenn du für dein Unternehmen keine juristische Person gründest (GmbH, UG, AG), dann betreibst du es als Einzelunternehmen.
Im Tagesgeschäft darfst du unter einem Fantasienamen auftreten, weil du über die Steuernummer auf deinen Rechnungen zu identifizieren bist.
Im Netz kannst du auch unter einem (oder mehreren) Fantasienamen auftreten, solange du nicht Namensrechte Dritter verletzt. Du musst allerdings leicht erkennbar ein Impressum mit deinen Echtdaten einstellen (§ 5 TMG).
Anonym Geschäfte machen ist aus verbraucherschutz- und steuerrechtlichen Gründen nicht zulässig.
Gesetzlich ist das nicht genau geregelt für einen Einzelunternehmer, der nicht im Handelsregister eingetragen ist.
Der Einzelunternehmer sollte im Geschäftsverkehr seinen Namen nennen, und hat zusätzlich das Recht auf eine Geschäftsbezeichnung.
Es ist kein Mindestkapital erforderlich.
§ 15 b der gewerbeordnung, wonach im geschäftsverkehr der volle Name genannt werden muss, ist 2009 getrichen worden.
Heißt das, es gibt gar keine Vorgaben in der Richtung mehr? Hab jetzt auf die Schnelle erstmal auch nichts (aktuelles) gefunden.
Von den Gesetzen her gibt es keine Vorgaben. Aber die Rechtsprechung interpretiert das wohl als Pflicht bzw. als Selbstverständlichkeit.
"Trotz des Wegfalls dieser Regelung empfiehlt die Industrie- und Handelskammer allen Gewerbetreibenden, weiterhin ihren Namen (Nachnamen und mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen) und ihre Geschäftsadresse auf dem Briefbogen anzugeben, um ihre Identität zu gewährleisten und Verwechselungen mit anderen Gewerbetreibenden zu vermeiden. Dies entspricht auch der Auffassung des Gesetzgebers, der in der Gesetzesbegründung ausführt, es sei eine Selbstverständlichkeit, dass der Gewerbetreibende seinen Namen auf Geschäftsbriefen angibt."
https://bergische.ihk.de/recht-und-steuern/gewerberecht/drittesmittelstandsentlastungsgesetz-1406866
Alleine steht dir eigentlich nur der Einzelkaufmann oder die UG Offen. Die UG braucht ein Startkapital von 1€ und entspricht im Großen und Ganzen einer GmbH mit geringereN Startkapital. Der Einzelkaufmann dürfte allein allerdings einfacher sein. Bzw wenn man einen umfangreicheren Geschäftsbetrieb hat, ist man das sowieso kraft Gesetzes (sog. Ist-Kaufmann).
Ist ein Fantasie name bzw. möchte ich nicht meinen eigenen benutzen (Möchte meinen Nachnamen aber abgeändert)
Meiner Meinung nach ist das nicht möglich. Als Einzelunternehmen musst Du Deinen vollen Namen in der Firmierung haben.
Eine Einzelfirma braucht nicht den Namen zu enthalten, sondern nur das Kürzel e.k.; Paragraph 19 Abs.1 Nr 1 HGB.
Mit dem Kapital kannst du nur
e.K gründen.
Die GBR wäre bei mehreren Gesellschafter*innen sinnvoll
Bist Du da sicher?
"Bei nicht im Handelsregister eingetragenen Gewerbeunternehmen muss der volle Vor- und Nachname in der Unternehmensbezeichnung erwähnt werden; es ist unzulässig, den Vornamen abzukürzen."