Wenn ich ein Sack voll Geld finden würde, dürfte ich ihn behalten?

8 Antworten

Nach § 246 I StGB (Strafgesetzbuch) macht sich strafbar, wer sich eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig zueignet. Unterschlagung - auch die Fundunterschlagung - ist gem. § 12 Abs. 2 StGB ein Vergehen. Tathandlung ist die rechtswidrige Zueignung

www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/strafrecht/fundunterschlagung


Maxim259 
Beitragsersteller
 27.07.2019, 20:27

Danke

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Das wäre "Fundunterschlagung". Das bringt man zum Fundbüro. Wenn es keiner abholt, gehört es dir. Wenn es doch einer besanprucht gehörden dir ganz legal 10 % der Summe als Finderlohn.

Du musst es bei der Polizei abgeben. Bei manchen Polizeistellen ist das so, dass wenn sich der Besitzer des Geldes nach einem Jahr nicht meldet, dann kannst du einen Teil des Geldes abholen.


Bei weniger als 10 Euro wäre es legal das Geld zu behalten. Bei Mehr musst du den Fund melden ansonsten wäre es Fundunterschlagung. Es steht dir ein Finderlohn zu, zum einen deine Aufwendungen und bis 500€ 5% des Wertes der Fundsache und darüber hinaus 3% für den weiteren Wert darüber. Nach einem halben Jahr wirst du Eigentümer der gefundenen Sache, es ist aber möglich das du die Sache oder deren Wert noch drei Jahre danach wieder herausgeben musst. Siehe im BGB bei den Paragrafen in den 970ern.

Is nicht legal.... Aber who the fùck cares.... Erzähl es einfach niemanden.... Was niemand weiss macht niemand heiss.........