Wenn ich arbeitslos werde und nur bürgergeld bekomme zahlt dann das arbeitsamt etwa meine pflege renten arbeitlosen krankenversicherung und die wohnung?

3 Antworten

Arbeitsamt = Arbeitsloisengeld (Pflege-, Renten- und Krankenversicherung), während Jobcenter = Bürgergeld (Krankenversicherung und Wohnung).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Wenn Du dir einen Anspruch auf ALG - 1 Versicherungsleistung von der Agentur für Arbeit erworben hast, zahlen sie deine Beiträge für die Krankenversicherung und Rentenversicherungen.

Wäre dein anrechenbares ALG - 1 geringer als dein Bedarf unter Bürgergeld vom Jobcenter, kannst Du einen zusätzlichen Antrag auf Bürgergeld vom Jobcenter stellen, ein möglicher vorrangiger Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde wäre zu prüfen.

Sollte kein Anspruch auf ALG - 1 bestehen, dann würde das Jobcenter deinen Beitrag für deine Krankenversicherung zahlen, für die Rentenversicherung zahlt das Jobcenter schon seit 2011 keine Beiträge mehr.

Dazu würdest Du min.noch deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt bekommen und deinen Regelbedarf für den Lebensunterhalt.

Davon müsstest Du dann deinen Abschlag für normalen Haushaltsstrom selber zahlen und alles was nichts mit der Warmmiete zu tun hat.


GutenTag2003  05.08.2024, 06:39
 dann würde das Jobcenter deinen Beitrag für deine Krankenversicherung

und Pflegeversicherung

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isomatte  05.08.2024, 12:50
@GutenTag2003

Sollte doch eigentlich jedem klar sein, dass die Pflegeversicherung zur Krankenversicherung dazu gehört und wenn die übernommen wird, dann natürlich auch die Pflegeversicherung.

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Rentenbeiträge werden seit Jahren schon bei Langzeitarbeitslosen nicht mehr gezahlt. Alles andere schon. Wohnung nur angemessen und das ist überall anders


isomatte  05.08.2024, 07:33

Wenn man erst in den Leistungsbezug vom Jobcenter kommen würde, spielt es zumindest im ersten Jahr erst einmal keine Rolle ob die KDU - Kosten der Unterkunft angemessen ist oder nicht.

Erst nach diesem Jahr darf es bei Unangemessenheit eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung vom Jobcenter geben und dann müsste diese im Regelfall auch noch einmal für min. 6 Monate anerkannt und bei Bedarf voll übernommen werden.

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