Wenn es zwei verschiedene ampeltypen gibt welche zählt dann oder darf oder kann gezählt werden?

3 Antworten

Hallo,

wenn es tatsächlich im Bereich der stationär beampelten Querungsfurt eine mobile Hilfsbeampelung gibt, so zählt primär die Hilfsbeampelung. erst danach kann teils die ursprüngliche Ampelanlage nebst damit verbunden dem Prinzip des Notfall-Hereintastens nach Beschilderungslage oder allgemein-Rechtsbarkeit bei offensichlichen Fehlfunktionen wieder in Betracht gezogen werden.

Eigentlich dürften Hilfs- / und Ursprungsbeampelung aber nie gleichzeitig in einem direkten Baustellenbereich ohne ersichtliche Zwischentrennung einer Streckenabgrenzung ihrer jeweiligen Wirksamkeit aktiv sein.

Im direkten Einmündungsbereich müßtest Du vor dem Versuch der "Eintastung" aber m.W. mindestens ein paar komplette Schaltzyklen der am nächsten zur Querung aktiven Lichtsignalanlage zur genauen Beobachtung durchlaufen lassen haben.

LG

...eine "ungültige" Ampel wird i.d.R. "unkenntlich" gemacht oder abgeschaltet. Und das wird regelmäßig dort der Fall sein, wo eine Baustellenampel die Verkehrsregelung übernimmt. Falls diese "Unkenntlichmachung" versäumt wurde (oder vielleicht von irgendwem unberechtigt entfernt wurde, sind m.M. trotzdem die Baustellenampeln maßgeblich, da extra für diese Situation installiert. Sind diese kaputt, und die regulären sollen übernehmen, müssten die Baustellenampeln also wiederum "unkenntlich" gemacht werden. Du siehst: Egal, was Du tust: Es ist verkehrt!

Die Baustellenampel hat in der Regel Vorrang und die andere wird normalerweise abgedeckt


Shaddegeist459 
Beitragsersteller
 07.02.2023, 18:30

war nicht abgedeckt ??

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