Wenn ein Kind tot auf die Welt kommt, bekommt es dann trotzdem eine Sterbeurkunde?
Wenn nein: wie lange muss es am Leben gewesen sein, um eine zu bekommen?
Wenn ja: wie lange muss die Schwangerschaft zum Todeszeitpunkt fortgeschritten sein, damit es noch eine bekommt?
1 Antwort
Eine Geburt muss innerhalb einer Woche, der Tod eines Kindes und eine Totgeburt müssen spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt angezeigt werden. Für viele Eltern ist es wichtig, mit dem standesamtlichen Eintrag ins Geburtenregister die Existenz ihres Kindes auch offiziell bestätigt zu wissen. Für ein Kind, das bei seiner Geburt mindestens 500 Gramm schwer war, stellt das Standesamt eine Geburtsurkunde aus. War es ein still geborenes Kind, wird darin „tot geboren“ vermerkt. Für Kinder, die nach der Geburt gestorben sind, erhalten ihre Eltern zusätzlich eine Sterbeurkunde. Ob dabei auch Vorname und Familienname aufgeführt werden, entscheiden die Eltern nach ihrem Wunsch. Wenn Eltern ihrem verstorbenen Kind einen Vornamen geben, fällt es leichter, über dieses besondere Kind und über die Erinnerungen zu sprechen, die mit ihm verbunden sind. Mit dem Namen bekommt es auch in der Reihe seiner Geschwister seinen Platz.
Zur Erstellung der Urkunden benötigt das Standesamt das Familienstammbuch. Falls die Eltern unverheiratet sind, ist die Geburtsurkunde der Mutter erforderlich.
Eltern können auch für ein Kind, das bei seiner stillen Geburt weniger als 500 Gramm wog, eine Geburtsbescheinigung erhalten und es standesamtlich registrieren lassen.
Ich denke, dass es die Entscheidung der Eltern ist, ob sie das Kind in das offizielle Familienbuch eintragen wollen, aber sie sind nicht dazu verpflichtet
Und (nur) wenn das Kind offiziell eingetragen wurde, bekommt es auch eine Sterbeurkunde?
Ja
Die Anstaltsleitung muss die Anzeige der Geburt und die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt erstatten. Für das tot geborene Kind wird eine Geburtsurkunde mit Sterbevermerk ausgestellt.
Im Mutterleib verstorben und ohne Lebenszeichen auf die Welt geholt worden. Macht man bei fortgeschrittenen Schwangerschaften, dann müssen die Frauen das tote Baby gebären. Meist mittels Wehentropf. Wenn es während der Geburt stirbt, kommt es entweder tot aus dem Mutterleib oder lebt kurz und verstirbt dann. Es kann Stunden vorher noch einen Herzschlag gehabt haben im Mutterleib, die Nabelschnur schlingt sich um den kleinen Hals und stranguliert das Baby praktisch "unter der Geburt". Dann kommt es entweder schon tot oder noch lebend auf die Welt.
Heißt, wenn ein Kind tot geboren wird, bekommt es zwar eine Geburtsurkunde aber keine Sterbensurkunde?
Wie wird "tot geboren" definiert? Was wenn es während der Geburt stirbt?