Adel+Reihenfolge

Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen

Graf/Earl/Lord 100%
Baron/Freiherr 0%

5 Antworten

Graf/Earl/Lord

In der Weimarer Reichsverfassung wurde die Adelsprivilegien (es gab kaum noch welche) abgeschaft und Titel sowie das Adelsprädikat (von, zu) zu Namenszusätzen. Ein Privileg konnte aber nicht abgeschafft werden: die adlige Geburt. Man ist von Adel oder nicht. Adel läßt sich nicht abschaffen.

Der Adel ist abgeschafft, bereits seit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung im Jahre 1919!


Ontario  23.02.2011, 11:14

Adel ist abgeschafft ? Vielleicht gemäss der Reichsverfassung. Wer von Geburt her adlig ist, bleibt dies auch und kann die entsprechenden Zusätze wie "von, zu" Graf, Freiherr usw. nach wie vor , verwenden. Auch heute noch geniessen Leute, welche adliger Abstammung sind, im Beruf oftmals Vorzüge. Wenn ein Graf von und zu XY sich bewirbt, wird er wahrscheinlich den Vorzug vor Anderen bekommen, bei gleicher schulischen Ausbildung. Als Beispiel mögen die Botschafter, Konsule welche die Bundesrepublik im Ausland vertreten, dienen. Die meisten dieser Botschafter haben einen Adelstitel. Von adliger Abstammung zu sein, ist auch heute noch ein Privileg.

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egal, da es in Deutschland seit 100 Jahren keinen Adel mehr gibt!


Schiffsknoten 
Beitragsersteller
 16.01.2011, 21:06

nein, nicht egal, weil es mich interessiert

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