Weniger Fahrgastrechte mit Deutschlandticket als z.B. mit Jobticket?
Der ADAC schreibt u.a. auf seiner Homepage: "Das Deutschlandticket ist bald von der „IC- oder ICE-Option“ ausgenommen, die Fahrgäste mit herkömmlichem Nahverkehrsticket haben." Erstens ist mir nicht bekannt, ob es eine solche "Option" tatsächlich für andere Nahverkehrstickets gibt und zweitens stellt sich mir die Frage, ob man mit dem Jobticket hier gegenüber dem D-Ticket besser gestellt ist. Kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber würde mich über andere Antworten/Informationen freuen.
2 Antworten
Leider ist die aktuelle Berichterstattung in den wenigstens Fällen objektiv und ausgewogen.
Stattdessen werden da immer irgendwelche Dinge reisserisch und aus dem Zusammenhang gerissen und dann mit einer irreführenden SChlagzeile Versehen.
Wenn du eine Monatskarte von VBB, VRS oder RMV oder oder oder hattest war da ICE oder IC NICHT!!!!!!!!!! drin gewesen.
Und bezüglich des Überganges zu ICE wegen verspätung heißt es:
Der Fahrgast muss eine eventuell erforderliche
Fahrkarte/den Produktübergang zunächst bezahlen und
kann die Kosten anschließend geltend machen. Diese
Regelung gilt nicht!!!!!! bei stark ermäßigten Fahrkarten (z. B.
SchönesWochenendeTicket, QuerdurchsLandTicket,
LänderTickets).
Es gibt einige Strecken da kann/ konnte man mit dem Regionalticket IC fahren (ausgenommen Länderticket und QDL) das wissen aber nur die die da auch wohnen oder wer sich mit dem Thema beschäftigt auch ich hab das erst hiererfahren.
Das Deutschlandticket gilt in öffentlichen REgionalbahnen, REgionalexpressen, InterregioExpress, sowie in öffentlichen Bussen und U-Bahnen und S-Bahnen.
Ein Übergang zum ICE und IC ist augeschlossen.
Verstehe nicht warum da die Medien anfangen rumzuheulen, heul heul heul ich darf keine Person mitnehmen, heul heul heul, manche Verkehrsverbünde verlangen Geld fürs Fahrrad.
Ich habe den Passung wörtlich zieiter, und da steht ZUM BEISPIEL, damit sind auch andere rabattierte Tickets gemeint die möglicherweise nicht aufgezählt sind.
Ja, das mit der reißerischen Berichterstattung ist schon richtig. Aber der Verbraucherzentrale Bundesverband macht sich ja zumindest stark dafür, dass das D-Ticket nicht als stark ermäßigtes Beförderungsentgelt eingestuft wird.
Es gibt einige Streckenabschnitte, da kann/ konnte man mit dem Regionalticket IC fahren Das sind Pendler Jobtickets (ausgenommen Länderticket und QDL) das wissen aber nur die, die da auch wohnen und das nutzen oder wer sich mit dem Thema beschäftigt. Auch ich hab das erst hier erfahren.
Das ist aber nicht das einzige, worüber man nachdenken muss. Was auch von den Verkehrsbetrieben /Verkehrsverbünden Bekannt gegeben wurde.
Bsp unser Rentnerticket Die sind Übertragbar und haben eine Mitnameoption.
Erna kann, wenn sie mit ihren Freundinnen Kaffeekränzchen macht, ihr Monatskarte an ihre Enkelin weitergeben. Die dann mit der Freundin eine Stadttour machen kann. (Schülerkarten haben ja nicht alle)
Das für monatlich 55€
Jetzt musst du dir überlegen was ist dir wichtiger 6 Euro weniger bezahlen. Aber für jeden 49 zahlen?
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Wir haben auch Darüber nachgedacht, Statt dem QDL/Länderticket ein D-Ticket zu holen, nur hat GG ein 0€ Jobticket da er bei den VB arbeitet. ich bin auf Frührente.
Aber für den Urlaub haben wir uns dann doch beide eines geholt. Da sind schon 5 Termine fest ich brauch in dem Monat keine Fahrkarte für die Stadt. Das Abo ist schon gekündigt bevor es überhaupt losging.
Das ist ja wirklich interessant :-/... Vor allem würde ich gerne wissen, wo in dem Zusammenhang zum Übergang auf IC/ICE der letztgenannte Passus (... gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten) steht und ob dann auch das D-Ticket darunter fällt?