Wem wegen Schadenersatz verklagen oder sogar beide?

2 Antworten

Gar keinen. Keiner hat die Anmeldung veranlasst, sondern Du. Wenn ein Verfahren noch nicht entschieden ist und man mit einem Freispruch rechnet, dann sollte man auch die Folgehandlungen zurückstellen. Du bist sicherlich nicht gemahnt worden, diese Kurse zu belegen, da ja noch kein rechtskräftiges Urteil vorlag.

Die Führerscheinstelle hat sicherlich die Mitteilung des Polizisten erhalten, aber ihre Entscheidung von einer Kopie des Urteils abhängig gemacht, die sie sicherlich nicht erhalten hat. Auch dort geht alles seinen bürokratischen Gang.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Niemanden.

Die Behörde wird nicht tätig, nur weil irgend jemand behauptet, du seist wegen Stalking verurteilt worden. Da dürfte einiges mehr gegen dich vorliegen, was du uns hier verschweigst.

Das darfst du auch, zeigt aber, dass du die MPU bitter nötig hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig