Wem gehört die Laube??

4 Antworten

wenn ich ein auto kaufe, im brief eingetragen bin ist es vollkommen egal ob wer anders es bezahlt hat. Dann bin ich der Eigentümer. So ist es mit deiner Laube auch. Dennoch finde ich, dass du (moralisch gesehen) ihr das Geld was sie gezahlt hat erstatten solltest.

Rechtlich gesehen ist der Kleingartenverein Eigentümer der Laube. Da nur du im Pachtvertrag stehst, bist auch nur du´gegen den Besitzer verantwortlich. 


sumi79  25.09.2017, 20:55

Nein.

Rechtlich gesehen ist der Kleingartenverein der Eigentümer oder zwischenpächter des Grundstücks.

Bei uns wird bei einer Kündigung des Pachtvertrages ein Gutachten erstellt. Es werden alle Bäume, Sträuche und auch Gartenlauben gezählt und diese Summe dem Pächter erstattet. Bezahlen muss derjenige, der das Grundstück übernimmt.

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du fühlst dich moralisch schuldig, weil sie mitgeholfen hat und der Bekannte deiner Exfreundin.

Schreib ihr einen Brief, in dem du bedauerst, daß Eure Beziehung gescheitert ist. Daß du ihr eine Entschädigung zahlen möchtest (nur ihre Auslagen). Daß du dich gern im Guten getrennt hättest, Verständnis dafür, daß Trennung weh tut und du ihr nicht weh tun wolltest. Schreib einfach nett und versöhnlich.

Kannst du nicht den Bekannten von ihr als Vermittler einschalten?

Erst wenn das alles nichts nützt, würde ich die rechtliche Seite aufzeigen - daß sie keinerlei Anrecht hat und daß sie eine solche Auseinandersetzung dir und vor allem sich selber ersparen sollte 

Sie ist weder Pächterindes Grundstückes noch Eigentümerin der Hütte. Allenfalls könnte sie die Bezahlung des Holzes verlangen, wenn sie dieses bezahlt hätte.

Also die Dame betreibt mit ihrem Jura-Schmalspurwissen etwas Schaumschlägerei.

Schloss an der Hütte austauschen - und die Sache sollte erledigt sein.


klomann91 
Beitragsersteller
 25.09.2017, 01:39

weit du das genau? weil es wäre echt wichtig um mir ein gutes gefühl zu geben, hast du jura ausgelernt?

danke erstmal für deine schnelle antwort

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wilees  25.09.2017, 01:52
@klomann91

Mal realistisch - was glaubst Du könnte diese Ex-Freundin machen, wenn Du das Schloss der Hütte austauschst?

Sie ist nicht wie bei einer Wohnung Mieterin und besitzt (k)einen Kündigungsschutz.

Hätte sie einen Kühlschrank in der Hütte stehen, so könnte sie dessen Herausgabe verlangen.

Was könnte sie wohl bei zwischenzeitlich verbautem Holz/ Material verlangen? Richtig - maximal Bezahlung des Materials. Und nachdem Du nachweislich dieses Material bezahlt hast, bleibt für sie keine Forderung übrig. - Gesunder Menschenverstand -

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klomann91 
Beitragsersteller
 09.12.2017, 14:06
@wilees

So ist schon eine Weile her das ich hier meine Frage gepostet hatte. Aber es kam wie es kam. Ich hasse sie jetzt bis aufs Blut. Sie hat einen Anwalt eingeschaltet und versucht über ihn jetzt 15000 Euro von mir zu erhalten, weil ich durch sie wohl solch eine wertsteigerung erhalten habe.. Das wäre mir zwar neu aber so steht es im schreiben. Wegen der Bezahlung in Bezug auf den kauf - Ich habe das Holz bezahlt ja, habe es ihr allerdings nicht überwiesen, sondern dem ehemaligen Eigentümer. Ändert das was an dem Sachverhalt? Ich kann das auch alles nachweisen das nur durch mein handeln und tun eine wertsteigerung statt gefunden hat. Das war meine Arbeitszeit, meine nerven und mein Geld was dort eingeflossen ist. Ist echt unglaublich was die Frau da Grad versucht. Lg

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