Wem gehört die APL?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

eigentümer des anschlusses ist in der tat der jenige, der den Anschluss seiner zeit in auftrag gab und oder bezahlt hat.

der Netzbetreiber ist aber anlagenverantwortlicher. d.h. jegliche änderung an der Anlage ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen.

mit absurden geldstrafen wie damals als das noch post und damit regelrecht hoheitlich war, ist eigendlich nicht zu rechnen. nur WENN was schief geht bei der aktion, machst du dich schadensersatzpflichtig. z.B. wenn im APL anschlüsse duchgeschliffen werden, das kommt öfter mal vor, und die werden im zuge der aktion gekappt, dann ist der schädiger (in dem fall wärst du das) auch ersatzpflichtig. d.h. die kosten für die fehlersuche z.B. gingen zu deinen lasten usw...

den esel würde ich mir nicht ans bein binden wollen. dann lieber ganz offiziell die telekom machen lassen ggf. nach eigenleistungsanteilen fragen.

lg, Anna


Eddcapet 
Beitragsersteller
 29.01.2018, 20:30

"z.B. wenn im APL anschlüsse duchgeschliffen werden"

Könntest du das Erklären? Wie genau ist das gemeint? Meinst du wenn jemand einen Anschluss vom APL an zwei TAE's schleift sodass beide TAE's das gleiche Signal bekommen?

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Peppie85  31.01.2018, 19:38
@Eddcapet

nein, das beduetet, dass quasi ein anderer teilnehmer in einem anderen gebäude über deinen APL geführt wird. d.h. wenn z.B. ein kabel nicht genügend adern hatte. dann kann es sein, dass in deinem APL zwischen 2 aderpaaren brücken sind. die müssen natürlich erhalten bleiben, sonst haben z.B. deine nachbarn kein telefon etc.

oder wenn es sich um eine wohnanlage handelt z.B. ein Reihenhaus, dann kann es zu weilen schon mal sein, dass an deinem APL auch der nachbar mit dran hängt.

lg, Anna

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Hallo Eddcapet,

hier sind schon die richtigen Antworten gegeben worden.

Ich möchte mich nur kurz einklinken, um zu bestätigen, was hier bereits gesagt wurde. Bitte führe anstehende Arbeiten nicht selbst aus, sondern erteile deinem Anbieter den Auftrag dazu.

Viele Grüße

Jutta T. von Telekom hilft

Viele Grüße

Jutta T. von Telekom hilft

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Alle Festnetz- & Mobilfunkthemen der Deutschen Telekom

Die Telekom ist Eigentümer des APL. Änderungen dürfen nur von Technikern der Telekom beauftragt werden.


Eddcapet 
Beitragsersteller
 29.01.2018, 10:55

Welche Konsequenzen gibt es wenn man selbst Änderungen vornimmt, auch wenn man nichts kaputt macht? Angenommen ich bin Netzwerktechniker

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qugart  29.01.2018, 10:59
@Eddcapet

Ob du Netzwerktechniker bist oder nicht ist egal.

Du willst da fremdes Eigentum verändern. Da gehts dann wohl um §§ 303, 303a, 303b StGB. Jenachdem was du da "ändern" willst.

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ThisIsGu  29.01.2018, 16:27
@Eddcapet

Das ist Sachbeschädigung. Es kommt natürlich noch drauf an was für einen APL du hast, die meisten sind eigentlich abgeschlossen.

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Hallo,

immer dieses Schaumschlagenden Neusprech-Bezeichnungen (APL)

Der Kabelendverzweiger

( Hier im Bilde

https://provider-stoerung.de/blog/wp-content/uploads/gallery/APL/apl.png

oder ein anders aussehender)

ist der der Übergabepunkt zwischen Versorger und Kunden.

Und wie bei Gas/Wasser/Strom stellt er die rechtliche und Unterhaltungsgrenze dar.

Daher sollte man an diesem auch nicht "herumschrauben" , sondenr immer seinen Telekommunikatios-Unternehmen anrufen und machen lassen.

Denn gerade bei solchen alten Schätzchen wie dem im Bilde, weiß man nämlich nie, wer noch alles mit daran hängt.

Zu Zeiten der staatlichen Deutschen Bundespost bzw. der Deutschen Post (DDR) war man nämlich wie im Staatsdienst üblich,sparsam und versorgte alles in der Nähe daraus.