Wem gehört das Fohlen?

9 Antworten

wenn du bei der bedeckung eigentümer der stute warst, gehört das fohlen dir.

solltest du eine stute trächtig gekauft haben, gehört das fohlen dem, der bei der bedeckung der stute eigentümer dieser war. es sei denn, das fohlen wird im kaufvertrag ausdrücklich mit verkauft.

"züchter" ist ebenfalls derjenige, der zum zeitpunkt der bedeckung eigentümer der stute war.

manche zuchtverbände schliessen sogar "wildbedeckte" stuten von der zucht aus, es sei denn, per gentest lässt sich ein für die rasse zugelassener hengst als vatertier nachweisen.

der besitzer des hengstes soll nicht so tönen... dir steht nämlich schadensersatz in form von "unterhalt" zu. für den mehraufwand und das risiko der unbeabsichtigten trächtigkeit und der fohlenaufzucht und den "schaden", der dir für den ausfall der stute als reit- oder nutzpferd für die zeit der trächtigkeit und der fohlenaufzucht entsteht. die schadenshöhe beläuft sich je nach ausbildungsstand und gewöhnliche nutzung der stute.

gesetzt den fall, es handelt sich bei der stute um ein internationales springpferd, kann das ganz schön heftig viel werden, da auch noch der aufwand zum wieder auftrainieren hinzukommt.

solltest du das fohlen irgendwann verkaufen, stünde dem besitzer des "weideunfallhengstes" ein anteil am REINGEWINN, der durch den verkauf des fohlens entsteht, zu. reingewinn wäre der erlös nach abzug aller kosten. da bleibt meist nichts über.

ich kann dir da nicht die paragraphen und den genauen wortlaut der gesetzestexte angeben, aber du solltest dich vielleicht einmal mit deinem zuchtverband in verbindung setzen, ob die diesbezüglich einen guten anwalt wissen und bei dem die 30 euro für eine rechtsberatung investieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachgerechter Umgang ist aktiver Tierschutz!

FrauSchlurch  27.06.2018, 20:18

Du scheinst dich ja irgendwie auszukennen... Rein aus Interesse, wenn es ein Reitstall ist, ist der Stall Betreiber nicht verpflichtet gewisse Vorkehrungen zu treffen bzgl Hengsten, damit so etwas nicht passiert? Gibt es da ne Teilhaftung? Meiner hat zum Glück keine Hoden 😂 meine aber mal was in der Richtung gehört zu haben.... Aber wie gesagt, hab da keine Erfahrung.

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SuperB18  27.06.2018, 17:01

Weißt du ob die "Unterhaltspflicht " auch besteht, wenn die Stute zum Hengst "ausgebüxt" ist? Frage nur aus Neugier

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emilyyyheart  27.06.2018, 17:16
@SuperB18

Ja, denn der Eigentümer des Besitzer ist immer dafür verantwortlich.

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pony  27.06.2018, 17:38
@emilyyyheart

eine pferdkoppel NUR durch einen stromzaun zu sichern ist keine geeignete massnahme, um das pferd drin zu halten.

das dazu.

frag einen anwalt. die rechtsauskunft wäre verbindlich. die hier auf gf ist unverbindlich. auf die kannst du dich nicht vor gericht berufen, wenn es drauf ankommt.

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SuperB18  27.06.2018, 17:55
@pony

Das Pferd kann sich ja auch losgerissen haben. Also klar, bei "Weideunfall" wird es wohl ein (Strom-)Zaun gewesen sein, aber mal rein theoretisch, wenn ich Hengstbesitzer wäre und jemand "sichert" seine Stute nicht angemessen, da hätte ich wenig Lust dafür aufzukommen...

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Theoretisch würde ich sagen dir, da du dich ja auch um die stute währrend der trächtigkeit kümmerst.. vielleicht mal einen anwalt oder ähnliches fragen? Oder welche, denen es auch passiert ist?


blumebaum 
Beitragsersteller
 27.06.2018, 15:13

Das wäre eine Idee... im Internet hab ich dazu leider noch nichts gefunden

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Das Fohlen gehört dir, da du Eigentümerin der Mutter bist. Wie hier ja auch schon geschrieben wurde, könntest du sogar Schadenersatz von den Besitzern des Hengstes verlangen. Jedenfalls würde ich hier tatsächlich empfehlen, Geld in die Hand zu nehmen und einen Anwalt ins Boot zu holen, damit du nicht alleine gegen die Besitzer des Hengstes stehst. Denn Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich 2 Paar Stiefel...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pferdewirtschaftsmeisterin

Der Eigentümer des Hengstes hat Pech. Je nachdem wo der Deckungsakt war, also welches Tier ausgebrochen ist. Hast du sogar Anspruch auf Kostenersatz und Unterhalt.

Sag ihm einfach er soll sein Haftpflich nennen, das fordert deine Haftpflicht werden der Abwickung (damit er sie nennt :-)). Dann mach deine Ansprüch bei seiner Versicherung geltend. Die händeln das dann Emotionen.

Hab mal von einem ähnlichen Fall gehört. Das Fohlen war ein Weideunfall . Nun ist so ein Fohlen für den Besitzer - DIch - ja nur ein Kostenfaktor und zwar ein gewaltiger. Und Du wirst es nur schwer verkauft bekommen, da du keine Papiere hast. In dem mir bekannten Fall ging die Sache vor Gericht und der Verkäufer mußte einiges an Geld zahlen an den Käufer, denn auch die Mutterstute ist ja gewisse Zeit nicht nutzbar, zumindest zum Sportreiten - Also Ausfallgeld...