Welpe (4 Wochen) Kaufvertrag abgeschlossen und Anzahlung geleistet, muss der Welpe genommen werden wenn er bis zur Abholung (10 Wochen)erkranken sollte?
Hallo, wir möchten uns gerne wieder einer Fellnase ein schönes zu Hause geben, nachdem wir unsere 11 jährige Hündin (Großer Schweizer)krankheitsbedingt im Januar über die Regenbogenbrücke gehen lassen mussten. Wir haben uns wieder für einen Welpen (Großer Schweizer) aus einer Hobbyzucht entschieden und angesehen. Die Welpen sind jetzt 4 Wochen alt, wir würden den Welpen dann mit 10 Wochen zu uns holen. Den Welpen haben wir angezahlt und einen Kaufvertrag abgeschlossen. Eine Sache ist uns jedoch aufgefallen , 6 der 8 Welpen haben leichte Verkrustungen im Fell und sie riechen leicht. Auf Nachfrage wurde uns gesagt, es handle sich um Milchschorf so wie es beim Menschen auch vorkommt und würde vollständig verschwinden. So die Aussage des Tierarzt, der die Mutter und Welpen regelmässig untersucht und betreut. Jetzt machen wir uns doch einige Gedanken, was wenn es doch eine dauerhafte Erkrankung oder was vererbtes ist? Wir werden die Welpen nochmal besuchen fahren wenn sie 8 Wochen alt sind.
Unsere Frage : Müssen wir den Welpen abnehmen wenn sich eine Hauterkrankung manifestiert da der Vertag ja schon unterschrieben ist?
Die Welpen sind bei einer Familie im Haus zur Welt gekommen. Das Muttertier wirkt gepflegt, gesund , freundlich und kümmert sich um die Welpen. Die Welpen sind agil haben klare Augen und Nase. Das ganze wirkt sehr seriös und der Umgang mit dem Muttertier und Welpen ist sehr liebevoll. Da Entfernung zu dem Welpen 400 km weit weg ist ist ein wöchentlicher Besuch leider nicht möglich.
3 Antworten
Hallo !
Natürlich könnt ihr den Kaufvertrag für "ungültig" erklären lassen und den Welpen , sollte er krank sein , zurückgeben .
Da nunmal die Entfernung so groß ist und ihr seine Entwicklung nicht mitverfolgen könnt , wäre mein Rat , daß ihr sofort mit dem Kleinen beim Tierarzt einen Gesundheits-Check durchführen lasst. Ihr könnt ja dem TA sagen , warum und wieso.
Ich wünsche euch von ganzem Herzen , daß Alles gut wird und euer Welpe gesund ist. !☺
Denn ein guter Züchter achtet aus Liebe zu seinen Tieren ohnehin auf deren Gesundheit .
Liebe Grüße! Ruby
Den Welpen erst mit 12 Wochen abholen, bitte.
Und ja, entspricht der Welpe nicht den Vertragsunterlagen- ist er also nicht gesund oder stellt sich heraus, das er eine Dauerhafte Erkrankung hat, kann man tatsächlich vom Vertrag zurücktreten, da Tiere in Deutschland als Sachgegenstände gehandelt werden. Der VK hat also eine Art Produkthaftung und Gewährleistungspflicht.
Man kauft keine Hunde aus einer hobbyzucht bzw. das ist nichtmal eine Zucht sondern eine unseriöse Vermehrung.
wieso ist jeder zu faul einfach zu seriösen Züchtern zu gehen?
ich werd’s nie verstehen.