Welches Amt, ist für die Platzierung von Straßenschilder verantwortlich?

1 Antwort

Es kommt darauf an, ob es sich um eine Gemeine-, Kreis-, Landes- oder Bundesstraße handelt. Bei Gemeindestrassen die Gemeinde, sonst die jeweils gesetzlich zuständige Behörde.

Für die Namenschilder (z. B. "Berliner Strasse") ist aber immer die Gemeinde zuständig. So hat die Bundesstraße 44 in ein und derselben Stadt je nach Abschnitt unterschiedliche Namen. Die Bundesstrasse 44 heisst in Frankfurt a. M. z. B. in einem Abschnitt Theodor-Heuss-Allee, in einem anderen Stresemannalle.