Welcher Rechtsschule folgt ihr?

Hanafiya 71%
Schafiiya 14%
Hanbaliya 14%
Malikiya 0%

7 Stimmen

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Hanafiya

Zumindest im deutschsprachigen Raum wird man auf die meisten Hanafiten treffen.

Hanbaliya

Eigentlich folge ich Qur‘ān und Sunna, aber am ehesten folge ich hanbaliya

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamwissenschaftliches Studium

Da gibt es so viele.

Die Gelehrten sind sich so uneins.

Schau mal:

Sunniten - Schiiten ...

Die verschiedenen Glaubensrichtungen des Islam und die Rechtsschulen sind sich ja selbst uneins.

Aus den regionalen Zentren früher Jurisprudenz bildeten sich in den ersten islamischen Jahrhunderten Rechtsschulen (madhahib, sing. madhhab) heraus, die sich methodisch wie dogmatisch unterschiedlich stark voneinander unterschieden. Vier von ihnen erwiesen sich als dauerhaft und erkannten sich schließlich gegenseitig an. Es sind dies die vor allem in Nordafrika vorherrschende malikitische, die hauptsächlich in den ehemaligen osmanischen Provinzen und in Zentralasien maßgebliche hanafitische, die insbesondere in Indonesien dominierende schafiitische und die vor allem in Saudi-Arabien in Gestalt des Wahhabismus wiedererblühte hanbalitische Rechtsschule. Neben diesen sunnitischen Rechtsschulen stehen die Rechtslehren der schiitischen Glaubensrichtungen, die als eigenständige Rechtsschulen betrachtet werden können.

Heute besteht die Tendenz, allgemein acht madhāhib als rechtmäßig anzuerkennen:

  • vier sunnitische, nämlich Hanafīya, Mālikiya, Schāfiʿīya und Hanbalīya,
  • zwei schiitische, nämlich Dschaʿfarīya und Zaidīya
  • die Ibādīya und
  • die Zāhirīya

Gestritten wurde über den sogenannten Qunūt, ein spezielles Bittgebet um göttliche Gnade und Rechtleitung, und die Frage, ob er beim Morgengebet Pflicht ist. Während Schafiiten und Malikiten dies bejahen, meinen Hanafiten und Hanbaliten, dass er abrogiert sei, und lehnen ihn ab. Ein weiterer Streitpunkt ist die Frage, ob die Basmala am Anfang der Fātiha laut gelesen werden muss oder nicht. Während Hanafiten und Hanbaliten dies ablehnen, wird die laute Lesung von Schafiiten befürwortet. Malikiten lassen sie ganz weg. Unterschiedliche Auffassungen existieren hinsichtlich der Handhaltungen beim Gebet. Während zum Beispiel nach der Mehrheit der Madhāhib der Betende bei der stehenden Position (qiyām) nach dem beim Eintreten in den Weihezustand die Arme vor den Körper legen soll, lassen die Malikiten und die Schiiten der dschaʿfaritischen Richtung die Hände nach unten hängen.

Unterschiede gibt es bei den Dingen, die dem Gebet vorausgehen, dem Gebetsruf und der rituellen Reinigung. Die Schiiten fügen sowohl beim Adhān als auch bei der Iqāma die beiden Formeln Ašhadu anna ʿAlīyan walīyu Llāh („Ich bezeuge, dass Ali der Statthalter Gottes ist“) und Ḥaiya ʿala ḫayri l-ʿamal („Eilt zur besten Handlung“) ein, während die sunnitischen Lehrrichtungen diese Formeln ablehnen. Schafiiten, Hanbaliten und Mālikiten rezitieren bei der Iqāma den Takbīr nur zwei Mal und die Schahāda ein Mal, während die Hanafiten und die Schiiten die Anzahl dieser Formeln wie beim Adhān verdoppeln.

Was die rituelle Reinigung vor dem Gebet anlangt, so ist es nach Auffassung der vier sunnitischen Lehrrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, anstelle des Waschens der Füße die Schuhe zu überstreichen, während die dschaʿfaritische Lehrrichtung diese Praktik ablehnt. Nach Auffassung der Schafiiten erfordert die rituelle Reinigung eine eigene Absichtserklärung, während die Hanafiten diese nicht für notwendig halten.

Umstritten sind die Tarāwīh-Gebete. Während die sunnitischen Lehrrichtungen sie befürworten, werden sie von den schiitischen Madhāhib abgelehnt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Madhhab


Stolze777 
Beitragsersteller
 21.05.2022, 15:45

Danke

Die Rechtsschule der Ahlulbayt (as.)


Parsfars  02.05.2024, 21:35

Gibt es nicht